Start Nachrichten Diebe in eigener Firma

Diebe in eigener Firma

Anfang November erhielt die Polizei Düren Kenntnis über umfangreiche Diebstähle von Kameraausrüstungen im Wert von über 100 000 Euro aus einer Lagerhalle einer Firma in Düren. Nun konnte die Polizei die Täter ermitteln. Das berichtet die Polizei.

69
0
TEILEN
Foto: Arno Bachert stock.adobe.com
- Anzeige -

Bereits ein Jahr zuvor wurden in der Firma ähnliche Artikel entwendet. Die Schadenshöhe war gleich hoch. Seinerzeit konnte allerdings kein Tatverdächtiger ermittelt werden. Ermittlungen führten nunmehr zu einem Tatverdacht gegen zwei Mitarbeiter (34 und 41 Jahre alt) der Firma. Des Weiteren wurde die Beteiligung eines 41-jährigen Mannes aus Langerwehe festgestellt, der die entwendeten Artikel über die Online-Plattform ebay veräußerte.

Am Mittwoch wurden die Wohnanschriften der Beschuldigten und die genutzte Räumlichkeiten in der Firma durchsucht. Die Durchsuchung führte zur Auffindung von umfangreichem Diebesgut, die den Tatverdacht bestätigten. Bei einem Beteiligten wurden außerdem unter anderem Marihuana und Haschisch in nicht geringer Menge, sowie Utensilien zum Handel vorgefunden. Es bestand der Verdacht des bewaffneten Handels mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge, so dass der Tatverdächtigen vorläufig festgenommen und der Polizeiwache Düren zugeführt wurde. Nach Prüfung von Haftgründen wurde der Beschuldigte auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Aachen wieder entlassen. Die beiden weiteren Beteiligten wurden nach Vernehmung beziehungsweise erkennungsdienstlicher Behandlung ebenfalls entlassen. Die Ermittlungen, vor allem die Auswertung von Speichermedien, dauern noch an und dürften weitere Erkenntnisse erbringen.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here