Start Nachrichten Fernweh in Corona-Zeiten

Fernweh in Corona-Zeiten

In der dritten Generation plant das Reisebüro Robertz Reisen für die Jülicher. Nun sind die Mitarbeiter des Betriebs seit dem 16. März 2020 in Kurzarbeit. Denn Reisen scheint in der Pandemie schwer. Viele Kunden ziehen sich aufgrund der unklaren Situation zurück. Außerdem ändert sich immer wieder die Situation und so muss immer wieder das Angebot aktualisiert werden. Doch Michael Robertz, der Betreiber des Reisebüro Robertz, ist sich sicher: Reisen geht. Ob irgendetwas gegen die Reiseplanung spreche? "Nein", folgt prompt die einsilbige Antwort. Wie das geht, erklärt der Reiseexperte. 

350
0
TEILEN
Michael Robertz in seinem Reisebüro. Foto: Mira Otto
- Anzeige -

„Sie können überall hinreisen, wo auch ein Flieger hingeht“, erklärt der Inhaber des Reisebüro Robertz, Michael Robertz, pragmatisch. In Deutschland selbst herrscht aktuell immer noch das Beherbergungsverbot. Dieses gilt vorerst bis zum Sonntag, 18. April. Was danach kommt, ist unklar. Touristische Übernachtungen sind im ganzen Bundesgebiet unzulässig. Lediglich geschäftlich Reisende können ein Zimmer buchen. Das sieht in anderen Teilen Europas und auch weltweit anders aus. Auch ein kürzlich diskutiertes Reiseverbot für die Deutschen ist momentan vom Tisch. Reisen ins Ausland sind nicht verboten.

Absichern

- Anzeige -

Und auch in Zeiten, in denen Planbarkeit Theorie in Reinform geworden ist, gibt es Wege, mit denen man ohne finanzielle Einbußen Versuche des Reisens starten kann. Das Zauberwort an dieser Stelle: Pauschalreise. Robertz erklärt: „Bei der Pauschalreise werden Flug und Hotel gleichzeitig über einen Veranstalter gebucht. Das ist auch der Vorteil, weil sich der Kunde damit sofort absichert. Fällt beispielsweise der Flug aufgrund neuer Corona-Bestimmungen aus, bleibt man auch auf den Hotelkosten nicht sitzen und der Reiseveranstalter kann sich soweit möglich um Alternativen kümmern. Der Kunde muss so nicht selbst von Schalter zu Schalter laufen.“ Buche man allerdings beispielsweise den Flug direkt bei der Fluggesellschaft und das Hotel direkt, ist der Hotelbetreiber nicht für den Ausfall des Fluges haftbar und man bekommt die Kosten für das Hotel nicht erstattet, auch wenn man nicht anreisen kann.

Außerdem könne man sich weitere Sicherheit dazu buchen, so Robertz. Bei der Buchung gäbe es nämlich laut Robertz die Möglichkeit, sich das Recht so sichern, die Reise auch ohne Angabe von Gründen wieder zurückgeben zu können. „Wenn man dann kurz vor der Reise bedenken hat, kann man diese bis zu zwei oder drei Wochen vor Abreise stornieren und bekommt die kompletten Reisekosten wieder erstattet.“ Je nach Veranstalter ist dieser Service sogar kostenlos oder kostest beispielsweise um die 40 Euro.

Zwei Leistungspakete 

Aktuell ist das Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus immer gegeben. Doch was passiert, wenn man während der Reisende positiv getestet wird? Hier werde, so Robertz, zwischen zwei Leistungspaketen unterschieden. Denn ein Leistungspaket schließt auch die Kostenübernahme mit ein, wenn der Reisende durch eine Corona-Infektion ein Hotel für die Quarantäne benötigt und medizinische Betreuung braucht. So heißt es beispielsweise auf der Webseite von „schauinsland-reisen“, dass „zusätzliche Unterbringungskosten im Zielgebiet im Quarantäne-Fall bis zu 14 Tage“ und die „Rückflugkosten einer quarantänebedingt verspäteten Rückreise“ bis zu 3.500 Euro übernommen werden.

„Wir persönlich bieten unseren Kunden mit Präferenz solche Leistungspakete an. Die Kosten sind bei der Buchung nicht immens höher. Was keiner erstatten kann ist die Zeit selbst, die man in Quarantäne verbleiben muss. Außerdem raten wir von Zielorten ab, in denen das Gesundheitssystem entweder schlecht ausgebaut oder überlastet ist. Sollte ein Kunde dort hinreisen wollen, machen wir im Beratungsgespräch darauf aufmerksam.“  Auch beim ersten Lockdown im ersten Jahr haben die Reiseveranstalter gezeigt, dass sich das Buchen über einen Veranstalter lohnt. So Robertz: „Im ersten Lockdown wurden gut zwei Drittel der Reisenden ohne Zusatzkosten von ihren Veranstaltern wieder nach Deutschland zurückgeholt. Ungefähr ein Drittel kamen durch Flüge des Staates wieder nach Hause, diese mussten mangels Veranstalter allerdings selbst Rechnungen bezahlen.“

Die Art des Urlaubes

Wichtig ist auch die Art des Urlaubes. „Partyurlaube sind momentan nicht möglich. Auch Kultururlaube sind schwierig, da im Ausland Museen und Kulturstätten geschlossen sein können.“ Ruhige Urlaube zum Entspannen und Natururlaube zum Wandern und Seele-baumeln-lassen seien hingegen ohne weiteres machbar. Allerdings bietet das jetzige Reisen auch die Chance, sonst mit Touristen völlig überlaufene Ziele ohne großes Getummel betrachten zu können. Denn: „Orte, die sonst total überlaufen sind, sind momentan auch nicht so hoch frequentiert. Auch das sollte man ins Auge fassen“, gibt Robertz noch zu bedenken. Darüber hinaus sei es wichtig, sich auch mit den Corona-Bestimmungen des Landes zu beschäftigen. Manche Länder verhängen beispielsweise eine Quarantäne bei Einreise – manche nicht. Auch bei der Rückreise nach Deutschland müssen Corona-Bestimmungen eingehalten werden. So darf man beispielsweise ohne einen negativen Test nicht mehr in einen Flieger nach Deutschland einsteigen. Alle Bestimmungen für Einreisende nach Deutschland findet man hier. Außerdem stehen bei Fragen auch die Corona-Hotlines des Kreises Düren und der Stadt Jülich mit Rat zur Seite.

Reiseplanung per Online-Beratung

Laut Michael Robertz haben viele Reisebüros auch in der Pandemie ihr digitales Beratungsangebot erweitert. So kann man mittlerweile mit vielen Reisebüros auch per Videochat in Kontakt treten. „Man kann dabei direkt miteinander sprechen und per Bildschirmübertragung zeigen wir dabei den Kunden direkt die buchbaren Angebote und können auf Wünsche direkt eingehen“, sagt Robertz.

2022 geplant?

Kleiner Tipp noch am Rande: Laut Robertz buchen jetzt schon Kunden vermehrt Reisen für das Jahr 2022. Er ist überzeugt, dass es einen „Run“ auf Reisen geben wird, sobald die Pandemie vorbei ist. Wer also im nächsten Jahr reisen möchte, sollte jetzt vielleicht schon Angebote ins Auge fassen, damit man nicht leer ausgeht. Vielleicht hilft da auch einer der oben genannten Tipps.

Und daran denken: Wer reisen will, braucht einen gültigen Personalausweis und Pass. Reisende sollten sowohl für den Termin beim Bürgerbüro wie auch die Beantragung entsprechend Zeit einplanen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here