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Die Fahne in den Wind

Auf Facebook hat die Jülicher Alternative für Deutschland (AfD) eine Zuschrift veröffentlicht, in der es um die die Berichterstattung des HERZOG-Magazins geht. Darüber ein plakatähnliches Bild der Partei mit dem Slogan "Unsere Medien-Analyse. Medien verstehen - Manipulation vermeiden!". Schauen wir uns den Text doch mal an.

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Anlass für den anonymisierten Brief auf dem Facebook-Profil „Alternative für Deutschland AfD – Jülich“ sei der Kommentar „Ein Sieg für die Demokratie?“ gewesen. Der Schreiber bezieht sich allerdings zunächst nicht auf die Abstimmung zu Umbenennung des Kreises Düren, sondern nimmt die Corona-Pandemie in den Blick. „Vom Herzog ist man ja spätestens seit der kollektiven Diffamierung von Bürgern in der Corona-Zeit einiges gewohnt hinsichtlich Spaltung und Hetze“, heißt es dort. Und einige Zeilen später: „Die Pflicht der Wahrheit wird dabei immer zuerst über Bord geworfen. Der Herzog nahm sich sogar raus, diese Menschen gedanklich mit dem NS-Regime und der Judenvernichtung in Verbindung zu bringen (Stichwort: Wannseekonferenz). Ein Akt, der nicht nur für ein Lokalblatt, sondern für jede Art von journalistischem Produkt, beschämend ist.“ Ja, es war beschämend. Wir haben uns in der Redaktion, unserer ganz persönlichen Meinung und Überzeugung nach, für die Menschen geschämt, die in den Reihen der Querdenker mitgelaufen sind und die Regeln der Coronaschutz-Verordnung mit dem Nationalsozialismus verglichen haben. Und ja, es waren bei weitem nicht alle, die bei diesen Demos solches Gedankengut verbreitet haben, aber es gab sie, und wir haben Filmmaterial davon. Hier ein paar Beispiele:

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Den Film kann man hier auch nochmal anschauen. Der Mann im oberen Bild ist übrigens Herr W., der Organisator der „Sparziergänge“ in Jülich. Zur „Spaltung und Hetze“ musste die Redaktion des HERZOG-Magazins folglich gar nicht beitragen. Was uns hier von dem Schreiber vorgeworfen wird, ist die Berichterstattung zu den Demonstrationen, die auch diese unschönen Fakten gespiegelt hat. Von diesem Vorwurf müssen wir als Journalisten in aller Härte ablehnen. Wir werden weiterhin auch über diese Dinge Berichterstattung leisten, auch wenn die AfD solche Texte veröffentlicht.

Kommen wir zum zweiten Teil des Textes, den die Jülicher AfD publiziert hat: „Aus den darauffolgenden Anzeigen der Betroffenen gegen das Magazin hat man scheinbar nicht ganz so viel gelernt. In der Online-Präsenz findet sich ein grausiger Spaltungs-Artikel mit Bezug zur Nicht-Namensänderung des Kreises.“ Das wichtigste zuerst: Der „Artikel“ spricht sich gegen den Ton in den sozialen Medien nach Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses aus. Um darauf aufmerksam zu machen, ist er geschrieben worden. So ist auf der HERZOG-Webseite (Link s.o.) zu lesen: „Die ‚Sieger‘ sprechen auch vom Sieg der Demokratie, reichen aber nicht wie im sportlichen Fair-Play-Stil die Hand, sondern schütteten nach der Bekanntgabe des Votum eine schier unglaubliche Häme aus. Nachzulesen ist sie in vielen Foren der sozialen Netzwerke. Das ist Siegerpose im schlechtesten Sinne und ein Schlag ins Gesicht der berufenen Demokratie.“ Es ist bizarr, einen solchen Text als „Spaltungs-Artikel“ zu bezeichnen. „Belege für diese Behauptung? Natürlich nicht. Wo kämen wir denn da hin?“, macht sich der anonyme Schreiber lustig. Ich empfehle die Suchfunktion auf Facebook. Nach zweiminütiger Recherche findet man eine ganze Sammlung. Hier ein paar Beispiele:

 

 

Im Folgenden häufen sich die Vorwürfe der „Absicht der Autorin“ und der „persönlichen Gründe“. Was der anonyme Schreiber nicht verstanden hat, bei dem Text handelt es sich um keinen Bericht, sondern um einen Kommentar. Deswegen haben wir diesen auch als „Hofgeflüster“ gekennzeichnet. Die AfD schreibt vor dem Text in dem Post übrigens: „Dem Duktus würden wir uns nicht uneingeschränkt anschließen, aber die Analyse ist zutreffend“. Naja,… da weder die Jülicher AfD noch der Schreiber den Kommentar zu kennen scheint, hier eine Definition: „Der zum Meinungsjournalismus gehörende Kommentar erklärt, argumentiert und bewertet. Dabei bezieht der Kommentator persönlich und namentlich Stellung zu einem aktuellen Geschehen.“ Der Text spiegelt völlig legitim die persönliche Meinung der Autorin und bindet sich an die vorherige neutrale Berichterstattung an. Den vorherigen neutralen Bericht findet man hier. „Ich denke, das spricht für sich“, schreibt der anonyme Schreiber am Ende. Ja, das denken wir auch.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

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