Start Nachrichten Kommentare Schirm

Schirm

Was ich noch sagen wollte…

66
0
TEILEN
Kolumne | Foto: HZG
Kolumne | Foto: HZG
- Anzeige -

Manchmal ist da ja so eine Sache mit Schirm. Also mit dem, der gegen etwas gut ist und dem, der für etwas gut ist. Da fallen mir als erstes Schirme ein, die vor Wettereinflüssen schützen: vor Sonne, Regen oder Wind – meistens von oben, gern aber auch von der Seite. Vor allem die Kombination der letzten beiden Kandidaten Regen und Wind kann schon mal zum Verlust des Knirpses oder seiner großen Geschwister führen. Wobei wahrscheinlich mehr Exemplare in Schirmständern vergessen werden als dem Wind geopfert. Laut Duden ist ein Schirm „ein meist runder, gewölbter Gegenstand, der vor bestimmten Dingen schützt oder eine Aktion unterbindet.“  Das trifft auf viele Menschen auch zu, wahrscheinlich kommt daher der Begriff Schirmherr. Beim Blick auf das Papierschirmchen am Cocktailglas ist allerdings die Schutzwirkung vor dem Kater am Morgen danach nicht sehr ausgeprägt, da zieht vielleicht die Hoffnung, dass das Spielen damit die Aktion des Trinkens unterbindet. Für den Lampenschirm fällt die Schutzwirkung ziemlich häufig hinter der Bedeutung des dekorativen Effekts zurück – anders lassen sich die unfassbar großen Lampenabteilungen in Möbelhäusern nicht erklären. Oder die Wandschirme, die in Großraumbüros einen Schutzraum eher optisch vorgaukeln als dass sie kreatives Arbeiten in Ruhe ermöglichen. Auch die Erklärung für die Schutzbedürftigkeit des Nackens bei einer auf dem Schädel um 180 Grad gedrehten Schirmmütze dürfte schwer fallen. Und dann gibt es ja aber auch noch die Schirme, die Einfluss nehmen auf etwas bzw. auf sich selbst: also der Bremsschirm, der Rettungsschirm, der Gleitschirm und der Fallschirm. Diese ändern die Geschwindigkeit und Flugrichtung eines mit ihm verbundenen Gegenstandes erheblich. Gut, bei genauerer Betrachtung schützen diese auch vor einem Aufprall und unterbinden die Aktion des freien Falls. Und doch unterscheidet sie etwas von den anderen Schutzschirmen. Denn während wir mit der ersten Schirm-Kategorie auf das durch uns unbeeinflussbare Wetter nur reagieren, macht der Einsatz der zweiten nur Sinn, wenn dem eine beeinflussbare Aktion vorausgeht. Also ich kann durchaus entscheiden, ob ich ins Flugzeug steige, nicht aber, ob Wasser vom Himmel fällt, wenn ich von A nach B muss. Und dann gibt es da noch die Schublade Sonstiges, in die all die restlichen Schirme gepackt werden können. Wie beispielsweise der Bildschirm. Beim Fernseher wünscht man sich tatsächlich manchmal einen Zusatz-Schirm, der quasi als Schirm vor dem Schirm dort gezeigte Aktionen unterbinden könnte. Da bleibt manchmal nur das Schließen der Augen, also das Abschirmen des Augapfels mit dem Lid. Selbiges gilt für den Monitor des PC. Oder den (Touch-)Screen des Smartphones. Wo wir einmal bei den Anglizismen sind: bei den Engländern heißt der Regenschirm keinesfalls Rainscreen, sondern hat ein eigenes Wort dafür: Umbrella. Auch die Franzosen haben ihren Paraplu, wobei ich mich da frage, wie es die Silbe „para“ in das Wort geschafft hat, die doch immer auf etwas neben etwas hinweist. Neben dem Schirm zu stehen schützt nicht wirklich vor dem Nasswerden. Und schlussendlich gibt es dann noch diverse Schirm-Sprüche. Das fängt in der Bibel an („Du bist mein Schirm und Schild“ Psalm 119, 114) und hört beim „etwas nicht auf dem Schirm haben“ des Multimedia-zeitalters auf… Apropos Zeit: es ist April, Schirm nicht vergessen, egal wofür oder wogegen…

- Anzeige -
TEILEN
Vorheriger ArtikelOffenes Archiv
Nächster ArtikelSchirmers Schirme
Gisa Stein
Aus dem Herzen der Lutherstadt Wittenberg in die Herzogstadt gekommen und angekommen: "Wenn ich erlebe, dass Menschen weite Wege gehen, gar von anderen Kontinenten anreisen, um die Jülicher Zitadelle zu besichtigen, entwickle selbst ich als "Immi" eine gewissen Stolz..."

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here