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Mehr Befugnisse, viele offene Fragen

Der Jülicher Stadtrat hat sich vor der Sommerpause mit den Folgen eines Landesgesetzes beschäftigt, das den Kommunen künftig mehr Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit übertragen soll. Mit Stichtag 1. Juli 2026 müssen alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen das novellierte Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) verpflichtend umsetzen.

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Foto: pixabay | Sebastian Hansen
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Einigkeit herrschte darüber, dass die Umsetzung des neuen Ordnungsbehördengesetzes komplex ist. Diona Rück (Grüne) verwies darauf, dass die Verwaltung deutlich gemacht habe, dass ein kommunaler Ordnungsdienst derzeit weder finanziell noch personell umsetzbar sei. Zudem fehlten belastbare Zahlen, welche konkreten Probleme damit gelöst werden sollten. „Nicht jedes gesellschaftliche Problem lässt sich ordnungspolitisch lösen“, betonte sie.

Das Ziel, die Polizei und auch das Ordnungsamt zu entlasten, formulierte Dezernent Richard Schumacher, aber er machte vor allem deutlich, dass es an der Infrastruktur mangelt. Es gebe noch keinen Ausbildungsgang für Personal, das auch noch nicht gefunden sei. Außerdem stünden noch keine klaren Rahmenbedingungen für die Handlungsbefugnisse fest.

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Der Status ist ebenfalls unklar: Gegebenenfalls müssten diese Kräfte verbeamtet werden. Dennoch ist wegen der Gesetzesvorgabe klar: „Wir müssen uns auf den Weg machen.“ Unterstützung erhielt er von Karl-Philipp Gawel (CDU), der von Beruf Polizist ist und betonte, dass die Aufgaben von der Polizei alleine nicht mehr wahrgenommen werden könnten.

Die persönlichen Voraussetzungen stellte Rechtsanwalt Harald Garding (SPD) in den Mittelpunkt: Das Personal müsse Rechtskenntnisse und ein entsprechendes Auftreten haben. Es müsse sich körperlich zur Wehr setzen können. „Das sind hoheitliche Aufgaben, die man nicht Anfängern anvertrauen kann“, merkte er kritisch an.

Finanziell werde es eine Verschiebung geben: Eine Entlastung des Landes zulasten der Kommunen, da Personal eingestellt werden müsse. Davon sei nicht nur Jülich betroffen. Er forderte, dass alle Kommunen auf Kostenerstattung beim Land drängen müssten. Gleichzeitig wertete er den Antrag als sinnvollen Prüfauftrag. Frank Radermacher (CDU) plädierte ebenfalls dafür, sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen, um perspektivisch ausreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen.

Zum Hintergrund
Mit dem neuen Ordnungsbehördengesetz erhalten kommunale Ordnungsbehörden Befugnisse, die bisher stärker mit der Polizei verbunden waren. Dazu gehören etwa Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen, Platzverweise und Aufenthaltsverbote nicht nur auszusprechen, sondern auch durchzusetzen.

Die neuen Einsatzkräfte können Menschen in Gewahrsam nehmen sowie unter bestimmten Voraussetzungen Bodycams nutzen. Die bisher relativ deutliche Grenze zwischen kommunalem Ordnungsdienst und Polizei wird unschärfer und ist darum für Laien nicht klar ersichtlich.

Am Ende stimmte der Stadtrat dem Antrag mehrheitlich zu. Lediglich drei Ratsmitglieder der Grünen votierten dagegen, ein weiteres enthielt sich.


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