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Neue Gebühren, neue Grabformen

In der jüngsten Ratssitzung stand der Bericht der Friedhofskommission auf der Tagesordnung

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Rasenreihengrabstätten auf den Friedhöfen in Jülich. Foto: Stadt Jülich
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Die Friedhofskommission hat nach sechs Sitzungen und drei Ortsterminen Handlungsfelder ausgemacht und Empfehlungen ausgesprochen. Grabschmuck ist und bleibt satzungsgemäß bei Rasenreihengräbern verboten.

Neu eingerichtet werden soll auf Antrag des Integrationsrates ein muslimischer Waschraum im Zuge der notwendigen Sanierung der Kühlkammern in der Trauerhalle. Er soll Hinterbliebenen aller Konfessionen zur Verfügung stehen.

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Als neue Grabformen empfiehlt die Kommission, „Baumbestattungen“ in die städtische Friedhofssatzung aufzunehmen. Die Beisetzung der Asche würde in einem verrottbaren Behältnis oder vollständig ohne Behältnis in einem Grabfeld mit Baumbewuchs erfolgen. Ob diese Bestattungsform auf allen städtischen Friedhöfen angeboten werden könne, müsse noch abschließend geklärt werden.

Die neue Friedhofsgebührensatzung wurde beschlossen und in Kraft gesetzt. Dieser zufolge entfällt die Gebührenpflicht für die Nutzung der Kühlkammern. Pauschal werden für die Nutzung der Kühlkammern 100 Euro für die ersten fünf Tage und 20 Euro für jeden weiteren Tag berechnet. Gesenkt wurden die Gebühren für die Anmietung einer Trauerhalle. Sie beträgt künftig 370 Euro.

Die Leichenhallen in den Ortsteilen werden zukünftig jährlich grundgereinigt, und alle zwei bis drei Monate findet eine sogenannte Unterhaltsreinigung statt. Eine Überarbeitung der städtischen Friedhofssatzung ist geplant.


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