Start Nachrichten Rathaus Sicherer Schlaf für Jülicher Babys

Sicherer Schlaf für Jülicher Babys

Ein gesunder und entspannter Schlaf eines Babys ist äußerst wichtig – viele Eltern aber auch die Mitarbeiterinnen der Kitas sorgen sich insbesondere während diesen Schlafstunden ganz besonders um ihr Kind. Da davon ausgegangen wird, dass sich der Plötzliche Kindstod während des Schlafens ereignet, möchte man die Kinder am liebsten gar nicht aus den Augen lassen.

190
0
TEILEN
Spendenübergabe der Sensormatten an die Kitas der Stadt Jülich mit v.l.n.r.: Frau Langen, Frau Eberhardt, Frau Eisen, Herr Biedenbacher (Funny Handel), Frau Greven (Fanny Handel), Herr Klemens, Frau Vogel, Frau Hertel und Frau Liebmann. Foto: Stadt Jülich / Gisa Stein
Spendenübergabe der Sensormatten an die Kitas der Stadt Jülich mit v.l.n.r.: Frau Langen, Frau Eberhardt, Frau Eisen, Herr Biedenbacher (Funny Handel), Frau Greven (Fanny Handel), Herr Klemens, Frau Vogel, Frau Hertel und Frau Liebmann. Foto: Stadt Jülich / Gisa Stein
- Anzeige -

Um den Kindern einen möglichst ungestörten und dennoch „kontrollierten“ Schlaf in der Kita zu ermöglichen, freuen sich die Jülicher Kitas über die Spende der 22 Sensormatten der Firma Funny Handel GmbH. Die Firma mit Sitz in Ratingen vertreibt die Produkte des Marktführers Angelcare aus Kanada.

Dezernentin Frau Doris Vogel und die Leiterinnen der Einrichtungen hatten sich in der Kita Unterm Regenbogen in Koslar versammelt und nahmen die großzügige Spende von der Marketing Leiterin Frau Eva Greven und dem Gebietsverkaufsleiter Herrn André Biedenbacher dankend an. Frau Vogel wies insbesondere auf die schwierige Situation der störungsfreien Überwachung der Schlafsituation in den Kitas hin, denn mit jedem Überprüfen und Nachschauen stört man entspannten Schlaf der Kinder oder weckt sie gleich auf. Und ist einer wach, sind schnall alle wach. Mittels der Sensormatten können die Kinder ruhiger schlafen und auch die Eltern und Erzieherinnen können ihr Kind entspannt in der Einrichtung abgeben und auch die Erzieherinnen können entspannter arbeiten.

- Anzeige -

Herr Biedenbacher wies unter anderem darauf hin, dass in Amerika diese Sensormatten mittlerweile zur Grundausstattung eines jeden Kinderzimmers gehören. Im Anschluss erklärte er den Kita-Leiterinnen die Funktion und Anbringung der Matten. Sie werden einfach unter die Matratze positoniert, das Empfangsgerät in unmittelbarer Nähe des Bettchens positioniert. Nachdem beide Geräte eingeschaltet und mit Bluetooth miteinander verbunden sind, ist die Atemüberwachung eingeschaltet. Alarm geben sie genau anders als übliche Babyphone. Diese springen bei Geräuschen und Weinen an, die Sensormatten melden bei absoluter Strille und keiner gefühlten Erschütterung Alarm. Solange das Baby atmet passiert nichts. Doch wenn das Gerät 15 Sekunden keine Bewegung misst gibt, es einen kurzen Warnton. Es kommt vor, dass genau dieser Ton ein Weiteratmen des Babys auslöst. Wenn es dann weiteratmet passiert ist alles okay, das Gerät empfängt die Bewegung der Matratze und ruht. Wenn das Gerät allerdings weitere 5 Sekunden nach dem ersten Warnton keine Bewegung misst, dann meldet es einen Alarm mit einem Dauerwarnton.

Mit der Hoffnung, dass es nicht dazu kommt und mit der Beruhigung, dass man gut ausgestattet ist, zeigte Herr Biedenbacher wie die Matten unter der Matratze angebracht werden und wie das System miteinander verbunden wird. Die Leitungen der Einrichtungen konnten sich von der kinderleichten Bedienung überzeugen.

TEILEN
Vorheriger ArtikelWissens-„Battle“, die dritte
Nächster ArtikelIllegaler Welpenhandel?
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here