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Änderung für Arbeitslose

„Personen, die ab dem 1. September arbeitslos werden und sich noch nicht auf einem anderen Weg bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet haben, müssen wieder verpflichtend persönlich vorsprechen“, heißt es in der Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Aachen-Düren.

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Foto: Pixabay
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Nach der coronabedingten Kontaktbeschränkung, soll die Ausnahmeregelung nun nicht mehr greifen. Falls eine rechtzeitige Vorsprache nicht erfolgen sollte, kann dies Auswirkungen auf die Zahlung des Arbeitslosengeldes haben.

Aus der Wichtigkeit heraus, müssen für die persönliche Vorsprache keine festen Termine vereinbart werden. Unter der Beachtung der 3G-Regeln können Betroffene zu folgenden Zeiten in die Eingangszonen der Agenturen in Aachen, Alsdorf, Eschweiler, Düren, Jülich, Heinsberg und Erkelenz eintreten:

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Montag bis Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr, sowie
Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr

Die Agentur für Arbeit ist auch telefonisch für Fragen erreichbar: Kostenlose Hotline für 0800 4 5555 00 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr).

Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de unter eServices.


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