Start Nachrichten Region Arbeiten an der Talsperre beginnen

Arbeiten an der Talsperre beginnen

Die Sanierungsarbeiten an der Hochwasserentlastungsanlage der Rurtalsperre beginnen. Der Verband wird die Baumaßnahme auch allen Interessierten in einem digitalen Termin am Donnerstag, 28. April, über GoToMeeting vorstellen. Zur Videokonferenz um 17 Uhr ist eine Anmeldung beim WVER unter [email protected] erforderlich. Die Einwahldaten werden dann angemeldeten Personen rechtzeitig vor dem Termin per Mail zugestellt.

160
0
TEILEN
Luftaufnahme von Rurtalsperre Schwammenauel (Staudamm) und Rurstausee (Stausee) mit Halbinseln am Tonsberg (linke Bildmitte) und Eschauel (hinten rechts) sowie Insel Eichert (Bildmitte) Foto: Christoph Paulus | https://de.wikipedia.org/wiki/Rurtalsperre#/media/Datei:CP_Rurtalsperre-Luft.jpg
- Anzeige -

Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) wird ab Mitte April 2022 voraussichtlich bis Mitte November Arbeiten an der Hochwasserentlastungsanlage der Rurtalsperre Schwammenauel durchführen. Die Arbeiten erstrecken sich zum einen auf die Schussrinne, die das Wasser in das am Fuß des Dammes gelegene Tosbecken einleitet, und zum anderen auf die oberhalb der Schussrinne liegende Tunnelröhre.

Der Beton der Schussrinne stammt im Wesentlichen noch aus den 1930er Jahren, als die Talsperre in ihrer ersten Ausbaustufe errichtet wurde. Zur Verstärkung der Schussrinne wird über den gesamten Querschnitt eine Innenschale eingebaut, die in Betonfestigkeit und Rauigkeit den heutigen Anforderungen entspricht. In der Tunnelröhre wird der Sohlbereich verstärkt. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme, deren Planung bereits im Jahr 2019 begann.

- Anzeige -

Die Arbeiten im unteren Bereich der Schussrinne machen es erforderlich, das Tosbecken der Rurtalsperre Schwammenauel für knapp zwei Monate abzusenken. Das bedeutet, dass eine reguläre Abgabe aus der Rurtalsperre während dieser Zeit nicht möglich ist.

Um diese Maßnahme durchführen zu können, muss daher sichergestellt werden, dass die Rurtalsperre die witterungsbedingten Zuflüsse in dieser Zeit vollständig aufnehmen kann.

Aus diesem Grund wird der Wasserstand des Hauptsees bis zum Beginn der ab Mitte April vorgesehenen Tosbeckenabsenkung auf ca. 271 mNN abgesenkt. Dies entspricht einem im See verbleibenden Stauvolumen von ca. 125 Mio. Kubikmetern. Auf den Obersee der Rurtalsperre und seine Aufgabe im Bereich der Stützung der Trinkwasserversorgung hat dies keine Auswirkungen, da dieser durch den Paulushofdamm in Rurberg vom Hauptsee abgetrennt ist.

Die Abgabe an den Unterlauf der Rur erfolgt während dieser Zeit ausschließlich über die Urfttalsperre, die dazu derzeit entsprechend angestaut wird.
Die unvermeidbare Absenkung des Hauptsees der Rurtalsperre führt somit im April zu einem niedrigeren Wasserstand, der auch geringe Auswirkungen auf die wassersportliche Nutzung etwa durch die Verringerung der besegelbaren Wasserfläche hat. Die Rurseeschiffahrt kann ihr Fahrgeschäft ohne Einschränkungen weiter betreiben. Da aber während der ca. zweimonatigen Tosbeckenabsenkung kein Wasser aus der Rurtalsperre abgegeben wird, füllt sie sich bei entsprechenden Zuflüssen auch wieder auf.

Bereits Mitte März wird mit der Einrichtung der Baustelle begonnen. Ab diesem Zeitpunkt muss daher auch der Weg an der Brücke über die Schussrinne in Richtung des Schieberhauses der Grundablässe für Publikumsverkehr ganz gesperrt werden. Die Sperrung gilt für die Dauer der gesamten Baumaßnahme. Ebenso wird ein Teil des Vorplatzes am Einlauf in die Hochwasserentlastung oben auf dem Damm gesperrt sein, da dieser ebenfalls für die Baustelleneinrichtung genutzt wird. Der Wasserverband bittet die Öffentlichkeit um Verständnis und um Berücksichtigung bei der Planung von Wandertouren.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here