Start Nachrichten Region Fonds für in Not Geratene

Fonds für in Not Geratene

Der Kreis Düren hat einen Nothilfefonds aufgelegt, um Menschen aus den 15 Kommunen zu unterstützen, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind. 50.000 Euro stehen insgesamt bereit, um Menschen mit einem Einmalbetrag von bis zu 1000 Euro zu unterstützen, die weder Anspruch auf Leistungen nach den Sozialgesetzen, noch aus Corona-bedingten Programmen des Landes oder Bundes haben.

72
0
TEILEN
Foto: martaposemuckel/pixabay
Foto: martaposemuckel/pixabayFoto: martaposemuckel/pixabay
- Anzeige -

„Mit dem Fonds will der Kreis Düren insbesondere Menschen mit geringen Einkünften unterstützen, die ihren Lebensunterhalt vorübergehend nicht selbst bestreiten können, oder die sich in einer akuten Notlage befinden, aus der sie aus eigener Kraft nicht hinauskommen“, erläutert Landrat Wolfgang Spelthahn. Der Kreistag hatte die Auflegung des Fonds in seiner Sitzung im Juni einstimmig beschlossen. Die Höhe des Unterstützungsbetrages ist von der individuellen Notlage abhängig und soll in der Regel nicht über 1000 Euro liegen.

Antragsformulare stellt der Kreis Düren auf der “ rel=“noopener“ target=“_blank“>Homepage bereit. Die Anträge können ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt oder als PDF-Datei heruntergeladen und am Computer ausgefüllt werden. Anträge können auch mit Unterstützung von sozialen Hilfsorganisationen gestellt werden.

- Anzeige -

Die ausgefüllten Formulare können per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Per Post sind sie an: Kreis Düren, Dezernat III, zu Händen Frau Talheimer, 52351 Düren zu adressieren. Rückfragen werden unter der Rufnummer 02421 / 22-1560006 oder nach einer E-Mail an die genannte Adresse beantwortet.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here