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Strafbefehl rechtskräftig

Bischof Dr. Helmut Dieser fordert nach dem Urteil Weihbischof Johannes Bündgens zum Rücktritt auf, meldet die Pressestelle des Bistums Aachen.

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Weihbischof Johannes Bündgens. Foto: Archiv | PuKBSus
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Weihbischof Johannes Bündgens steht seit Dezember 2019 wegen Veruntreuung von Geldern im Fokus der Öffentlichkeit. Seitdem lässt er all seine Ämter ruhen und zelebriert auch keine öffentlichen Gottesdienste im Bistum Aachen. Am 13. Juli 2021 wurde er vom Amtsgericht Kerpen wegen Veruntreuung von 128.000 Euro zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 5000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt, diesen aber nun zurückgezogen. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig. Mit sofortiger Wirkung legt Weihbischof Bündgens seine Aufgabe als 1. Vorsitzender des Diözesancaritasverbandes Aachen nieder.

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Weihbischof Dr. Bündgens trägt dem Heiligen Vater die nun entstandene Situation vor und bittet ihn um Klärung. Um eine weitere Belastung durch den entstandenen Vertrauensverlust für das Bistum Aachen auszuschließen, stellt Bischof Helmut Dieser klar, dass Weihbischof Johannes Bündgens bis auf Weiteres keine bischöflichen Aufgaben im Bistum Aachen wahrnehmen wird. Bischof Dr. Helmut Dieser: „Ich fordere den Weihbischof auf, dem Heiligen Vater nunmehr seinen Rücktritt anzubieten.“


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