Start Nachrichten Region Verpacken als gute Tat

Verpacken als gute Tat

„Verschenken Sie nicht nur etwas Schönes, verpacken Sie es mit einer guten Tat“ hieß es, als Passanten bereits zum elften Jahr in Folge gegen eine Spende ihre Weihnachtsgeschenke für einen guten Zweck von der „Einpackstation“ des Caritasverbands Düren-Jülich verpacken lassen konnten.

289
0
TEILEN
IG-City Vorsitzender Ulf Minartz übergibt den diesjährigen Rekorderlös an Fundraiserin Ruth Tempelaars vom Caritasverband. Die Runde mit (v.l.) Caritas-Vorstandssprecher Dirk Hucko, Einzelhändler Uwe Gunkel (IG City) und Caritas-Fachbereichsleiter Elmar Jendrzey einigte sich darauf, die gut laufende Wohltätigkeitsaktion auch im Advent 2020 fortzusetzen. Foto: Erik Lehwald/Caritasverband
- Anzeige -

Auszubildende, ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter der Caritas und „prominente Gäste“ versammelten sich zum Ende der Adventszeit in einer Hütte in der Kölnstraße in Düren, um Geschenke von Kunden einzupacken. Dabei kamen Spendengelder in Höhe von 1100 Euro zusammen – eine Rekordsumme, die Vorstandsmitglieder der IG City an den Caritasverband übergaben.

Bei der Aktion halfen neben den zahlreiche Ehrenamtler auch Lokalprominenz mit: Pfarrer Hans-Otto von Danwitz, Dr. Patricia Peill (MdL), Joachim Kunth der Bürgermeister von Vettweiß, Elisabeth Koschorreck, stellvertretende Bürgermeisterin von Düren, Thomas Rachel (MdB), Ralf Nolten (MdL) und Dietmar Nietan (MdB) legten ebenfalls Hand an und unterstützten damit den guten Zweck.

- Anzeige -

Der Erlös der Einpackstation kommt in diesem Jahr erneut der Einzelhilfe der Caritas zugute. Sie ist Anlaufstelle für viele Menschen in Not, ehrenamtliche Mitarbeiterinnen beraten und unterstützen Betroffene selbst oder vermitteln sie an weitere Beratungsstellen.

In der kommenden Adventszeit wird die Hütte der „Einpackstation“ ab dem dritten Adventswochenende wieder in der Kölnstraße zu finden sein.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here