Start Nachrichten Region Verstärkung für Haus 7?

Verstärkung für Haus 7?

Seit September 2017 gibt es im so genannten Haus in Linnich den internationalen Frauentreff. Jeden Freitag ab 9.30 Uhr treffen sich die Bewohnerinnen von Haus 7, geflüchtete Frauen aus Linnich und Umgebung sowie interessierte Bürgerinnen zum Erzählen bei Kaffee und Tee in das Gebäude der ehemaligen Polizeischule in der Rurdorfer Straße 51 ein.

100
0
TEILEN
Foto: Rhythm_In_Life / pixabay
Foto: Rhythm_In_Life / pixabay
- Anzeige -

Die Kinder vergnügen sich im neu gestalteten Spielzimmer, während für die Frauen die Gelegenheit besteht, Unterstützung beispielsweise bei Formalitäten mit Behörden und Ärzten zu bekommen. Ab 11 Uhr öffnet sich die Tür zur Kleiderstube. Gespendete Kleidung und Spielzeug warten hier auf neue Besitzer.

Einige ehrenamtliche Mitstreiterinnen stehen aus persönlichen Gründen nicht mehr jede Woche zur Verfügung. Daher suchen wir zur Unterstützung des erfahrenen Teams neue freiwillige Helferinnen. Neben der Bereitschaft zur ehrenamtlichen Mitarbeit und der Offenheit neue Kontakte zu knüpfen, sind keine weiteren Vorkenntnisse erforderlich. Zurzeit findet der Treff freitags von 9.30 bis 11.30 Uhr statt. Der Termin könnte ggf. auch verschoben werden, wenn sich genügend freiwillige Unterstützerinnen finden, aber der bisherige Zeitraum ungünstig ist.

- Anzeige -

Der Frauentreff ist eines der vielfältigen Angebote des Initiativkreises Asyl, mit dem Ziel der Integration und Hilfe zur Selbsthilfe und befindet sich in Trägerschaft von Caritasverband Düren-Jülich und Stadt Linnich. Über Ihre Kontaktaufnahme freuen sich: beim Initiativkreis Asyl Linnich, Sonja Bischoff, Telefon 0175 5859180 und im Büro der Gemeindesozialarbeit des Caritasverbandes, Sylvia Karger, Telefon (02461) 622-6300.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here