Start Nachrichten Rübenkampagne startet

Rübenkampagne startet

Die Zuckerfabrik in Jülich und die Verarbeitungsstätten in den Nachbarkreisen werden in den nächsten Wochen wieder aus den umliegenden Orten mit geernteten Rüben beliefert. Darauf macht die Polizei aufmerksam. 

77
0
TEILEN
Feldfrüchte - die Rübe. Foto: pixabay
- Anzeige -

Die Polizei Düren wird in den nächsten Monaten auf den bekannten Anlieferstrecken nicht nur die Rübentransporter im Blick haben, sondern auch das Geschwindigkeitsniveau der übrigen Verkehrsteilnehmer. Denn eine verkehrskonforme Fahrweise trägt entscheidend dazu bei, Vorfälle und Unfälle mit Rübentransportfahrzeugen zu vermeiden.

Die Polizei rät: Vermeiden Sie nach Möglichkeit Fahrten auf den bekannten Anlieferstrecken während der Hauptlieferzeiten. Rechnen Sie mit Rüben und Schmutz auf der Fahrbahn, vor allem in sowie nach Kurven. Beachten Sie, dass Bremsleuchten und Blinker von Transportfahrzeugen sehr verschmutzt sein können und hierdurch schwerer zu erkennen sind. Rechnen Sie mit langsam fahrenden Transportfahrzeugen, vor allem im Bereich von Einmündungen zu Feldwegen. Achten Sie vor allem in der Dunkelheit auf die genannten Gefahren und passen Sie Ihr eigenes Fahrverhalten vorausschauend an. Überholen Sie nicht bei unklarer Verkehrslage.

Auch von den Fahrern der Rübentransporter fordert die Polizei, sich rücksichtsvoll und kompromissbereit zu verhalten. Achten sollte jeder Fahrer auf einen verkehrssicheren, technisch einwandfreien Zustand der Transporter sowie auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung achten und gefahrloses Überholen ermöglichen. Kolonnenfahrten sollten vermieden werden.

- Anzeige -

Polizei wird durch gezielte Kontrollmaßnahmen ihren Teil zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here