Start Stadtteile Jülich Schule und Sparkasse als Partner

Schule und Sparkasse als Partner

Die Sparkasse unterstützt das Mädchengymnasium in den Schulfächern Politik, Wirtschaft und Sozialwissenschaften. Schüler belegten im Planspiel Börse gute Platzierungen.

243
0
TEILEN
Siegerehrung des Planspiel Börse im Januar 2020 – das MGJ vierfach erfolgreich. Foto: MGJ
- Anzeige -

Seit vielen Jahren besteht eine Partnerschaft zwischen der Sparkasse Düren und dem Mädchengymnasium Jülich unter dem Dach der KURS-Initiative der Bezirksregierung Köln und den Industrie- und Handelskammern der Region.

KURS-Partnerschaften werden jährlich von den Partnern evaluiert. Dabei werden mögliche Perspektiven für den Ausbau der Zusammenarbeit erörtert. Zum Schutz vor dem Coronavirus fand dieser Austausch zwischen den Beteiligten von Schule und Sparkasse gemeinsam mit Martina Jordan vom KURS-Basisbüro des Kreises Düren nun erstmals virtuell statt. Dabei blickten die Partner zufrieden auf das vergangene Jahr zurück. Insbesondere die erfolgreiche Teilnahme des Mädchengymnasiums am Planspiel Börse (unter anderem mit den ersten vier Plätzen im Institutswettbewerb sowie einer tollen Platzierung in der Regionalwertung) herausstach.

- Anzeige -

Bestandteil der Kooperation ist auch die Unterstützung der unterrichtlichen Arbeit in den Fächern Wirtschaft sowie Politik und Sozialwissenschaften durch die Sparkasse. Dabei werden sowohl Unterrichtsmaterialien wie der „Finanzpass“ zur Verfügung gestellt als auch Vorträge für die Schülerinnen und deren Familien an der Schule angeboten. Die Schülerinnen ihrerseits haben die Möglichkeit, ein Berufspraktikum bei der Sparkasse Düren zu absolvieren.

Ziel der Partnerschaft ist weiterhin die Öffnung der Schule für die Wirtschaft und umgekehrt, so dass alle Beteiligten von der Zusammenarbeit profitieren. Die Partner seien sehr glücklich über die guten Erfolge des letzten Jahres und freuen sich auf die Fortführung der gemeinsamen Arbeit.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here