Start Magazin Gesundheit Kreuzweg für Solidarität

Kreuzweg für Solidarität

Der Kreuzweg für Solidarität ist eine traditionsreiche Aktion, die unter dem Titel „Der Kreuzweg der Arbeit“ 1982 entstanden ist. Das Leiden von Menschen in der Arbeitswelt und sozialpolitische Schieflagen der Gesellschaft in der Öffentlichkeit sollen thematisiert werden. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf der medizinischen Versorgung.

49
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Schon seit Jahren stehen viele Krankenhäuser unter großem wirtschaftlichem Druck und sind vielfach in ihrer Existenz bedroht. So findet der Kreuzweg für Solidarität 2024 exemplarisch am Jülicher Krankenhaus statt, um auf die prekäre Situation im Gesundheitswesen aufmerksam zu machen, die negative Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten, Personal und Krankenhausträger hat.

Gemeinsam möchte das Trägerbündnis sich für den Erhalt von Krankenhäusern und eine bürgernahe Versorgung einsetzen. Darüber hinaus sprechen sich die Verantwortlichen für eine gute Situation in der Pflege und für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten aus. Ziel der Aktion ist es, auf Missstände hinzuweisen und Menschen Mut zu machen, für ihre Belange ein- zutreten.

- Anzeige -

Der Kreuzweg für Solidarität findet am Donnerstag, 21. März 2024, in Jülich statt. Beginn ist um 18 Uhr am Krankenhaus Jülich, Kurfürstenstr. 22. Dort werden verschiedene thematische und persönliche Statements sowie Gebete vorgetragen. Danach sind die Teilnehmenden eingeladen, in einem Schweigemarsch gemeinsam zur Propsteikirche zu ziehen, wo der inhaltliche Abschluss stattfindet.

Anschließend ist noch Gelegenheit, bei Brot, Wein, Wasser und gemeinsamen Gesprächen den Kreuzweg ausklingen zu lassen.
Veranstaltet wird dieser Kreuzweg gemeinsam vom Katholikenrat der Region Düren, der katholischen Arbeitnehmer- und Betriebsseelsorge, dem Deutschen Gewerkschaftsbund – Kreisverband Düren-Jülich (DGB) – und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) Düren.

Interessierte können sich gerne bei Rückfragen an das Büro der Regionen Düren und Eifel wenden unter Telefon 02421 / 28020.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here