§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Ihre Arbeiten entfalten eine faszinierende Bildwelt, in der Licht, Farbe und Transparenz in ein feines Spiel von Spiegelungen und Emotionen treten.
Sie schreibt dazu: „Ich...
Die kostenfreie Veranstaltung mit dem Titel "Investitionsturbo in Unternehmen" bietet den Teilnehmenden die Gelegenheit sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und wertvolle Impulse zu erhalten.
Hanna...
Der Umweltbeirat der Stadt Jülich lädt zur öffentlichen Sitzung ein. Die Sitzung findet im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.
Umweltbeirat 30|10
Neues Rathaus | Kleiner...