§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Der Stetternicher "Doppel-Chor" lädt zum festlichen Weihnachtskonzert ein. Gemeinsam singen der Kirchenchor St. Martinus und CHORios Stetternich am zweiten Adventswochenende. Ausnahmsweise treten die Chöre...
Hochauflösende Bilder, geringe Strahlenbelastung und integrierte KI zur bestmöglichen Unterstützung der Diagnostik: Das Krankenhaus Jülich hat mit zwei neuen Röntgensystemen eine weitere Investition in...
Wie aktuelle Zahlen der Arbeitsagentur zeigen, werden viele schwerbehinderte Menschen trotz vorhandener Qualifikation und Motivation noch zu selten als Fachkräfte wahrgenommen.
Zum heutigen Tag...