§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Am gestrigen Montag und heutigen Dienstag geht es für die Baumpfleger 23 Meter hoch, zwischen die Äste des Jülicher Schlossplatzes.
Der Steiger oder...
Bei einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Radfahrer verletzte sich dieser leicht. Laut Polizeibericht hatte der Pkw-Fahrer den bevorrechtigten Radfahrer nach eigenen Angaben...