Start Magazin Vereine Acht Mannschaften sind schon gemeldet

Acht Mannschaften sind schon gemeldet

Vorverkauf bei der KG Schnapskännchen Güsten 1936 e.V. für die Männerballett-Meisterschaft und „Jeck & Doll Party“ in Güsten läuft

356
0
TEILEN
Foto: Verein
- Anzeige -

Bis das Festzelt am Sandweg in Güsten steht, dauert es noch ein wenig, doch können sich alle Jecken schon bald mit den passenden Eintrittskarten für die anstehenden Zeltveranstaltungen eindecken.

Für die Männerballett-Meisterschaft am 20. Januar 2024 haben sich bereits acht Mannschaften angemeldet. Erste Möglichkeiten, Karten für das große Tanz-Spektakel zu sichern, gibt es am 9. Dezember in der Zeit von 14 bis 15 Uhr beim Weihnachtsbaumverkauf auf dem Hof Gussen in der Abteistraße 10 in Güsten sowie am 14. Dezember von 18 bis 19 Uhr auf dem Jülicher Weihnachtsmarkt an „Hellas Glühweinstand“. An beiden Terminen werden die Karten zum „Early Bird“-Tarif von 10 Euro zu haben sein. Ab Januar 2024 beträgt der Kartenpreis 12 Euro. Früh zu sein lohnt sich also.

- Anzeige -

Am Freitag, 5. und 12. Januar 2024 öffnet in der Zeit von 17 bis 18 Uhr das „blaue VVK-Büdchen“ auf dem Gelände der Tankstelle West – Welldorf, Güstener Straße 58. Weitere VVK-Stelle im Januar ist wie immer auch Cityfriseurin Dunja, Große Rurstraße 36/Jülich.

An allen Terminen wird es neben den Karten für die Männerballett-Meisterschaft auch Karten für die „Jeck & Doll Party“ geben (VVK 12 Euro/ AK 15 Euro), die am Karnevalssamstag (10. Februar) um 20 Uhr startet. Für ihren beliebten Kostümball konnte die KG wie in den letzten Jahren wieder die Coverband „UpLoad“ verpflichten.

Weitere Infos rund um Programm und Vorverkauf findet man unter http://www.kg-schnapskaennchen.de oder http://m.facebook.com/schnapskaennchen


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here