Start Polizei Jugendlicher Straßenräuber festgenommen

Jugendlicher Straßenräuber festgenommen

Nachdem am Freitagnachmittag in der Dürener Innenstadt mehrere Jugendliche Gleichaltrigen Geld geraubt hatten, traf die Polizei laut Pressebericht "konsequente Maßnahmen".

101
0
TEILEN
Foto: Pixelbay
- Anzeige -

Ein befreundetes Quintett im Alter von 14 und 15 Jahren wollte am Freitag kurz nach 16 Uhr die Bahnunterführung zwischen dem Haus der Stadt Düren und dem Langemarckpark als Passage nutzen. Als sie den gut 20 Meter langen tonnel betraten wurden die Jungen aus Düren und den umliegenden Gemeinden von einigen ihnen fremden Jugendlichen angegangen. Die vierköpfige Tätergruppierung soll dabei körperlich überlegen und rabiat aufgetreten sein. So sollen einige der geschädigten Jugendlichen massiv gegen die Tunnelwand gedrückt, gewürgt und durch vehemente körperliche Einschüchterung zur Herausgabe von mitgeführtem Bargeld genötigt worden sein.

Erst als alle fünf Geschädigten ihr Taschengeld herausgerückt hatten und andere Passanten als Zufallszeugen in den Tunnel kamen, ließen die Täter ab und flüchteten mit dem erbeuteten Bargeld. „Die Geschädigten machten alles richtig“, schreibt die Polizei: Sie riefen die Polizei, die daraufhin eine innerstädtische Fahndung nach den Flüchtigen veranlasste. Gut eine Stunde später führte ein Hinweis auf die Spur der Gesuchten, die sich vom Bahnhof aus mit der Rurtalbahn davonmachen wollten. In Absprache mit der Bundespolizei kam es jedoch zum polizeilich verordneten Stillstand des Zuges, in dem die Tatverdächtigen festgenommen werden konnten. Das entwendete Geld konnte aufgefunden werden.

- Anzeige -

Erst nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten die in Düren wohnhaften Beschuldigten von ihren Erziehungsberechtigten auf der Polizeiwache in Empfang genommen werden. Gegen sie wurde wegen des Raubdelikts ein Strafverfahren eingeleitet.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here