Entlang der Rurtalbahn auf der Borsigstraße war ein 68-jährige Jülicherin mit ihrem Fahrrad in Richtung Römerstraße unterwegs. Sie wollte den Zebrastreifen in Höhe Bahnüberführung nutzen. Grundsätzlich gilt hier das „Absteigegebot“ für Menschen auf zwei Rädern – dem folgte die Jülicherin nicht und übersah einen jungen Radler, der den freigegebenen Gehweg ebenfalls mit seinem Rad nutzte.
Es kam zum Zusammenstoß. Für die Jülicherin hatte er so schwer Folgen, dass sie zur stationären Behandlung ins Krankenhaus gebracht wurde. Unter anderem zog sie sich eine Kopfverletzung zu. Einen Helm hatte die Radfahrerin nicht getragen.
Die Polizei weist aus diesem konkreten Anlass daraufhin, dass das Tragen eines Fahrradhelms einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, Verletzungen im Bereich des Kopfes zu vermeiden, zumindest aber abzumildern. Es wird geraten, bei der Nutzung eines Fahrrads, Pedelecs oder auch eines E- Scooters vor Fahrtantritt unbedingt einen Helm aufzusetzen.