Start Polizei Schusswütiger Randalierer und SEK im Einsatz

Schusswütiger Randalierer und SEK im Einsatz

Mit zwei Gewalttaten in der Kreisstadt mussten sich laut Polizeibericht die Beamten innerhalb von 24 Stunden beschäftigen.

305
0
TEILEN
Archivbild Blaulicht | Foto: Jörg Hüttenhölscher - stock.adobe.com
Archivbild Blaulicht | Foto: Jörg Hüttenhölscher - stock.adobe.com
- Anzeige -

Aus nächster Nähe wurde am Dienstagmittag ein 25 Jahre alter Mann mit einer Druckluftwaffe angeschossen und verletzt. Auslöser für diese Tat war eine Nichtigkeit, heißt es im Polizeibericht. Ein Zeuge, der die Beamten gegen 13.45 Uhr alarmiert hatte, berichtet, dass ein Mann auf dem Gehweg entlang der Arnoldsweilerstraße im Vorbeigehen eine Mülltonne auf die Fahrbahn geschleudert hätte. Ein weiterer Fußgänger, der mit seinem Hund wenige Meter hinter dem Mann ging, sprach diesen auf dessen Verhalten an. Daraufhin drehte sich der Vordere um, zog eine Pistole und schoss dem Passanten ins Gesicht. Das Opfer ging zu Boden, der Täter setzte seinen Fußweg in Richtung Hans-Holbein-Straße fort.

Wenige Minuten später konnte der Tatverdächtige – zwischenzeitlich in Begleitung eines weiteren Mannes – angetroffen und festgenommen werden. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 25-jährige mutmaßliche Täter eine Druckluftwaffe eingesetzt hatte. Die Waffe wurde samt Munition beschlagnahmt. Da der Verdächtige derzeit nicht über einen festen Wohnsitz verfügt, blieb er zunächst vorläufig festgenommen und wurde am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft an. Ein Tatverdacht gegen den Begleiter des 25-Jährigen erhärtete sich nicht, er wurde noch am Dienstagnachmittag wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

- Anzeige -

Das im Gesicht verletzte Opfer wurde nach medizinischer Versorgung vor Ort zunächst mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht, konnte dieses nach ambulanter Behandlung aber wieder verlassen.

Ein Sondereinsatzkommando der Polizei musste in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch ausrücken, weil 31-Jähriger in seiner Wohnung seinen 51-jährigen Mitbewohner mit einem Messer bedroht hatte. Der so attackierte hatte die Polizei gerufen und mitgeteilt, er würde mit dem Tode bedroht. Als die Beamte amm Ort des Geschehens eintrafen, hatte sich der Anrufer bereits sicher und unverletzt auf die Straße vor dem Haus begeben.

Bei Betreten der Wohnung wurden die Polizisten mit wüsten Beschimpfungen und Drohungen empfangen. Der Täter richtete dabei ein Küchenmesser auf die Beamten. Da der Mann hoch aggressiv und verwirrt zu sein schien, zogen die Einsatzkräfte sich vorerst aus der Wohnung zurück und
sicherten die Eingangstür. Ein Sondereinsatzkommando wurde geordert. Die Spezialkräfte drangen kurze Zeit später erneut in die Zwei-Zimmer-Wohnung ein und überwältigten den 31-Jährigen. Der Dürener wurde vorerst in Polizeigewahrsam genommen. Bei der Durchsuchung griff er einen Polizisten erneut an. Das hinzugerufene Ordnungsamt und eine Amtsärztin entschieden, den Angreifer in eine psychiatrische Einrichtung zu überstellen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Mann unter Drogeneinfluss stand. Es wurden Anzeigen wegen Bedrohung und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte gefertigt.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here