Start Stadtteile Jülich Taschendiebe in Jülich aktiv

Taschendiebe in Jülich aktiv

Drei Fälle von Taschendiebstahl ereigneten sich laut Polizeibericht am Donnerstag, 16. November, in der Jülicher Innenstadt. Die Polizei sucht Zeugen.

108
0
TEILEN
Foto: Jörg Hüttenhölscher stock.adobe.com
- Anzeige -

Eine Umhängetasche samt Geldbörse wurde am Donnerstag zwischen 11 und 12 Uhr einem 86 Jahre alten Jülich beim Einkauf in der Kurfürstenstraße gestohlen. Ebenfalls beim Einkaufen wurde kurze Zeit später zwischen 1220 und 12.35 Uhr wurde eine 69-Jährige Opfer von Taschendieben. Sie stellte an der Kasse eines Geschäfts in der Kölnstraße ihre offenstehende Tasche fest. Unbekannte hatten die Geldbörse samt Bargeld im unteren dreistellen Bereich und persönlicher Dokumente gestohlen.

Neben der Frau aus Jülich wurde eine 57-Jährige fast zeitgleich Opfer eines Taschendiebstahls auf der Kölnstraße. Auch sie shoppte in der Jülicher Innenstadt und stellte plötzlich fest, dass ihr Rucksack von Taschendieben geöffnet und das darin befindliche Portemonnaie gestohlen worden war. Die Frau, die ebenfalls aus Jülich stammt, kann den Tatzeitraum zwischen 12.30 und 12.40 Uhr am Donnerstag eingrenzen.

- Anzeige -

Zeugen, die einen der beschriebenen Vorfälle bemerkt haben, werden gebeten, sich mit der Leistelle der Polizei Düren unter der Rufnummer 02421 949-6425 in Verbindung zu setzen. In allen drei Fällen waren die Opfer auf alltägliche Vorgänge konzentriert und abgelenkt. Diesen Umstand nutzten die Taschendiebe gezielt aus. Um in derartigen Situationen nicht ebenfalls zum Opfer von Dieben zu werden, sollten Wertsachen möglichst nah am Körper, am besten in geschlossenen Taschen aufbewahrt werden. Die Polizei rät: „Werden Sie misstrauisch, wenn Ihnen Fremde zu nahekommen oder Sie anrempeln. Machen Sie auf sich und die Situation aufmerksam
und informieren Sie die Polizei.“

Weitere Informationen und Präventionstipps auf der Landesseite https://polizei.nrw/artikel/taschendiebstahl-augen-auf-und-tasche-zu-langfinger-sind-immer-unterwegs


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here