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Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. A 69 „Nordpolder“

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Bebauungsplan Nr. A 69 „Nordpolder“

a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13a BauGB

b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

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Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 Folgendes beschlossen:

„Aufgrund der §§ 1, 2 und 13a BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 69 „Nordpolder“ aufgestellt.“

Mit der frühzeitigen Beteiligung sollen die Ziele und Zwecke der Planung und ihre Auswirkungen entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig der Öffentlichkeit dargelegt und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung weiterer Wohnbauflächen innerhalb der Stadt Jülich, insbesondere in Zentrumsnähe. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll eine mindergenutzte Fläche nachhaltig städtebaulich entwickelt werden.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,1 ha und liegt im Nordwesten der Stadt Jülich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schulzentrum und zur Kläranlage Jülich (Flur 9, Flurstück 645, 679 sowie ein Teilstück von 335).

Geplant ist die Entstehung einer Tiny-Haus-Siedlung mit bis zu 30 Grundstücken. Da der nördliche Teil des Plangebiets heute als Standort für einen KiTa-Behelfsbau genutzt wird, wurde das städtebauliche Konzept in zwei Stufen entwickelt. Im ersten Schritt entstehen 15 Tiny-Häuser, die im zweiten Schritt nach Aufgabe der KiTa um weitere 15 Tiny-Häuser ergänzt werden.

Diese Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. A 69 „Nordpolder“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden in der Zeit vom

04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026

auf folgenden Internetseiten veröffentlicht.

Bekanntmachung:

auf der Homepage des „HERZOG“-Magazins unter www.herzog-magazin.de/amtliche-bekanntmachungen-stadt-juelich – AMTL. BEKANNTM. DER STADT JÜLICH – Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. A 69 „Nordpolder“

Bauleitplanunterlagen:

auf der städtischen Homepage www.juelich.de/beteiligung – FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG – Bebauungspläne / sonstige Satzungen – Bebauungsplan Nr. A 69 Nordpolder

oder

über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen

Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30-12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00-15.30 Uhr
donnerstags von 14.00-16.30 Uhr

öffentlich eingesehen werden.

Innerhalb der Beteiligungsfrist sollen Stellungnahmen über die vorgenannten Online-Angebote sowie per E-Mail (planungsamt@juelich.de bzw. aheidt@juelich.de) eingereicht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich) oder Fax (02461 / 63-485) eingereicht werden.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 04.12.2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 14.04.2026
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs


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