§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Verschlagen blickten dunkle Schemen um die Ecke. Das düstere Grau in Grau des Zwielichts schützte die Gestalten. Sie hatten sich fest vorgenommen, ihr Vorhaben...
Als Jugendlicher hat Valerie Kippes mit dem Training angefangen. Im März 2010 schließlich ist der Verein „Fight Club Jülich e.V.“ gegründet worden. Die ersten...