Start Magazin „Die Männerwelt“ war nie ein Thema

„Die Männerwelt“ war nie ein Thema

Doris Vogel könnte man durchaus als Pionierin bezeichnen. Sie war bei der Stadt Jülich die erste Auszubildende im gehobenen Dienst, die erste weibliche Standesbeamtin und später dann die einzige Frau, die ein Amt im Rathaus leitete. Sie fasste in einer Männerwelt beruflich Fuß und ist heute der Kopf des Dezernats IV, welches die Schulverwaltung, das Sportamt, die Stadtbücherei, die Volkshochschule, die Musikschule und das Amt für Familie, Generationen und Integration sowie das Sozialamt umfasst.

1036
0
TEILEN
Doris Vogel begann als erste weibliche Auszubildende im gehobenen Dienst. Heute ist sie Dezernentin. Foto: Mira Otto
- Anzeige -

Für Doris Vogel habe es nie eine Bedeutung gehabt, im Beruf eine Frau zwischen einer Vielzahl von Männern zu sein. Dazu sagte sie: „Frau sollte Frau bleiben, so wie sie ist. Wenn ich annehme, dass ich Frau bin, dann kann ich dazu stehen und so bleiben wie ich bin. Ohne im Kopf zu haben, dass man sich anders geben muss, nur weil man in einer Männerwelt lebt. Ich bin wie ich bin und dann müssen die Männer damit klarkommen. Ich glaube, wenn man sich keine Gedanken darüber macht, welches Geschlecht man hat, kommt man am besten klar. Da habe ich noch nie drüber nachgedacht.“

Ihre Karriere begann Doris Vogel bei der Stadt Jülich als erste weibliche Auszubildende im gehobenen Dienst. Damals begann sie die Ausbildung im Trio mit zwei anderen Männern. Zu dieser Zeit waren Unterschiede zwischen Mann und Frau im Job noch Konsens. „Im Gegensatz zu ihnen [den männlichen Kollegen] habe ich sämtliche Vorzimmer bedient, wo Ausfall war. Da saßen immer die Sekretärinnen und diese waren immer Frauen. Auch wenn ich in der Ausbildung war, musste ich das genauso mitmachen. Die beiden Herren nicht“, sagte sie und weiter: „Damals hat da kein Mensch drüber nachgedacht. Das war einfach so.“

- Anzeige -

Nach einer kurzen Zeit im Rechtsamt wurde sie 1978 zur stellvertretenden Leitung des Standesamtes – und damit die erste Standesbeamte in Jülich. Das eine Frau das Ja-Wort entgegen nahm, war damals auch eine Neuerung für Braut und Bräutigam. Sogar die Zeitung brachte einen Bericht über die erste weibliche Standesbeamtin. So erzählte Vogel: „Ich erinnere mich noch an die erste Zeit, als ich Trauungen machte. Da war ich 22 Jahre und da schaute man noch, ob da noch jemand kam. Das war jeck!“

Dann wurde Vogel vom Stadtdirektor Albert Eduard Schröder in die Leitung der Volkszählung beordert. Damit hatte Vogel als einzige Frau im Rathaus eine Leitung. „Im der Nachschau kann ich sagen, er hat mich unheimlich gefördert. Wenn er nicht gewesen wäre weiß ich nicht, wo ich heute wäre.“

Diskriminierende oder gar missgünstige Reaktionen der männlichen Kollegen habe es übrigens nie gegeben. So Doris Vogel: „Ich habe nie ein Problem mit männlichen Kollegen gehabt, weil ich eine Frau bin. Alle haben mich immer unterstützt. Vielleicht liegt es daran, dass ich kein Mensch bin, der auf Positionen rumreitet. Die interessieren mich nicht. Mit geht es darum, gemeinsam Probleme zu lösen. Es war immer kameradschaftlich.“

Es folgte eine 17 Jahre andauernden Station als stellvertretende Leitung im Ordnungsamt. Zeitweise war Vogel in dieser Zeit gleichzeitig Ausbildungsleiterin und Personalratsvorsitzende. Währenddessen ist Vogel nur eine einzige Situation im Gedächtnis geblieben, in der ein Mann auf sie herablächelte. Es ging um die Verkehrsregelungen innerhalb einer Baustelle. Da wollte ein Bauleiter ihren Ideen keine Beachtung schenken. Ganz nach dem Motto: Die Frau hat doch eh keine Ahnung. Sofort sprang ihr ein Mann zur Seite, der Doris Vogel als vollwertigen Arbeitskameraden kannte. „Da sagte ein Kollege von der Polizei: „Ich glaube, das sollten sie jetzt nicht so machen.“ Und dann war das überhaupt gar kein Thema mehr. Sowas war aber nur ein einziges Mal“, erinnert sich die Dezernentin.

Dann Mitte der 2000er die Leitung des Sozialamtes, die Doris Vogel bis heute innehat. „Wenn ich nicht zum Thema mache  Mann und Frau – dann klappt die Sache“, resümierte sie.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here