§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Wenn vom Erbgut die Rede ist, denken viele Menschen an Gene. Doch Gene allein erklären nicht, warum Pflanzen unterschiedlich wachsen oder auf Umweltreize reagieren....
Neue Top-Zeiten: Ben Henßen trat für den Jülicher Wassersportverein 1923 e. V. (JWSV) bei den Deutschen Jahrgangsmeisterschaften (DJM) im Schwimmen in Berlin an. Dort...