Start amtl. Bekanntm. der Stadt Jülich Bebauungsplan A 21 „Komm“

Bebauungsplan A 21 „Komm“

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 unter anderem beschlossen:

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“ Der B-Plan A 21 „Komm“ wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut offengelegt. Die Dauer der 

Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf drei Wochen begrenzt. Die Stellung- 

nahme kann nur zu den ergänzten Teilen des B-Planes abgegeben werden. “

Folgende Teile wurden ergänzt: Verkehrsuntersuchung, Hinweise des Landesbetriebs Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Baustofffachhandels schaffen.

Plangebietsabgrenzung:

 

Der vorstehende Übersichtsplan dient nur dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Er hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur den Geltungsbereich des Planentwurfes.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie die für diese erneute öffentliche Auslegung wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom 14.05.2018 bis 01.06.2018 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden

montags bis freitags von   8.30 – 12.00 Uhr

montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr

donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus .Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.

Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 14.05.2018 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung zur Verfügung.

Während dieser Zeit besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden. Auf schriftliches Verlangen des Einwenders werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 
  • Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  • Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
  • Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S.966) wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen diesen Bebauungsplan nach Ablauf eines Jahres nach der Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensweg ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Entwurf der Planzeichnung und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

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Jülich, 13.04.2018

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom 22.03.2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, 12.04.2018

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs


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