Start amtl. Bekanntm. der Stadt Jülich Bebauungsplan Nr. A 37 “ Pasqualini II „

Bebauungsplan Nr. A 37 “ Pasqualini II „

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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– Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB)

– Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

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Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 18.01.2018 unter anderem folgendes beschlossen:

“ Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 a (beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung) BauGB wird der B-Plan Nr. A 37 “ Pasqualini II “ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Ansiedlung eines Seniorenquartiers schaffen. “

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Es ist die Ansiedlung eines Wohnquartiers geplant, um den Bedarf an seniorengerechten Einrichtungen in der Stadt Jülich zu decken.

Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann in der Zeit vom 12.03.2018 bis 13.04.2018 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 – 212 ( II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße ) während der Dienststunden

montags bis freitagsvon     8.30 – 12.00 Uhr

montags bis mittwochs von   14.00 – 15.30 Uhr

donnerstagsvon   14.00 – 16.30 Uhr

Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.

Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bebauungsplanverfahren stehen ab dem 12.03.2018 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter

http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung

zur Verfügung.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden. Auf schriftliches Verlangen des Einwenders werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Jülich, den 07.02.2018

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 06.02.2018

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs


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