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Bekanntmachung der Stadt Jülich

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Flächennutzungsplanänderung

“ Umspannwerk Merscher Höhe “

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Öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung vom 05.12.2018 unter anderem folgendes beschlossen: “ Die Flächennutzungsplanänderung „Umspannwerk Merscher Höhe“ wird für die Dauer von mind. 30 Tagen gem. § 3 Abs.2 des BauGB öffentlich ausgelegt.

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Mit dieser Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Umspannwerkes für einen öffentlichen Stromversorger geschaffen werden. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung von “ Sonderbaufläche: Sendeanlage “ in “ Sonderbaufläche: öffentlicher Versorger mit Elektrizität „.

Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung mit Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen  liegen in der Zeit vom 14.01.2019 bis 15.02.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209-212 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr

montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr

donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus. Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu dieser

Flächennutzungsplanänderung stehen ab dem 14.01.2019 auch auf der Homepage der Stadt

Jülich unter http://www.juelich.de/Rathaus,Bürgerinformation/Aktuelles/Buergerbeteiligung Bauleitplanung zur Verfügung. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden.

Umweltbezogene Informationen

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Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre

voraussichtlichen Auswirkungen kann Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird

Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 und -279 zwecks Terminabsprache zu melden.

  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 
  • Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die  Flächennutzungsplanänderung „Umspannwerk Merscher Höhe“ gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
  • Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

– Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S.966) wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen diesen Bebauungsplan nach Ablauf eines Jahres nach der Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b. die Bebauungsplanänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c. der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder

d. der Form- oder Verfahrensweg ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Jülich, den 10.12.2018

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs

Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehenden Beschlüsse des Planungs-, Umwelt-, und Bauausschusses werden hiermit öffentlich

bekannt gemacht.

Jülich, den 09.12.2018

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs


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