Start amtl. Bekanntm. der Stadt Jülich Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. A 38 „Schneidersstraße“, 1. Änderung

Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. A 38 „Schneidersstraße“, 1. Änderung

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Bebauungsplan Nr. A 38 „Schneidersstraße“, 1. Änderung

a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) – vereinfachtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung

b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

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Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 unter anderem Folgendes beschlossen:

„Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 38 „Schneidersstraße“ aufgestellt(…) Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 38 „Schneidersstraße“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgelegt.“

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 38 „Schneidersstraße“ soll die Verkehrsfläche im Bereich der Sendersiedlung als private Verkehrsfläche festgesetzt werden.

Innerhalb des Ursprungsbebauungsplanes wurden die Straßenverkehrsflächen der alten Sendersiedlung als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Die Straßen wurden jedoch nie öffentlich gewidmet und sollen daher in privater Hand verbleiben. Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 38 ist daher die Änderung der Festsetzung der Straßenverkehrsfläche von öffentlicher Straßenverkehrsfläche in private Straßenverkehrsfläche. Die anderen Festsetzungen innerhalb des Änderungsbereiches werden unverändert aus dem Ursprungsbebauungsplan übernommen. Deshalb ergeben sich auch innerhalb der bestehenden Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung des Ursprungsbebauungsplanes keine Änderungen. Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 17.01.2023 zu entnehmen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 38 „Schneidersstraße“ mit der Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.04.2023 bis 19.05.2023 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr

öffentlich aus und kann eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 und -266 zwecks Terminabsprache.

Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/beteiligung – ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG – Bebauungspläne / sonstige Satzungen – Bebauungsplan Nr. A 38 „Schneidersstraße“, 1. Änderung oder über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter
beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen abgerufen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461 / 63-485), E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) oder über die vorgenannten Online-Angebote eingereicht werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. A 38 „Schneidersstraße“, 1. Änderung gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 09.02.2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 10.03.2023
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs


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