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Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. A 29 „Eichenweg II“

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Bebauungsplan Nr. A 29 „Eichenweg II“

Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 unter anderem Folgendes beschlossen:

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„Der Bebauungsplan Nr. A 29 „Eichenweg II“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgelegt.“

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Die RWE Power AG als Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Jülich, Flur 3, Flurstücke 763 und 589 möchte hier eine Wohnbebauung mit Mehrfamilienhäusern entwickeln.

Das Plangebiet ist Teil des Bebauungsplanes Jülich Nr. 40 „Eichenweg“, der seit dem 08.07.1981 rechtskräftig ist.

Eine Umsetzung des bestehenden Bebauungsplanes bezogen auf das Plangebiet ist allerdings nicht möglich, da es diagonal von einer tektonischen Störung gequert wird. 

Aus diesem Grund wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 29 „Eichenweg II“ erforderlich.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit 24.01.2022 bis 25.02.2022 einschließlich statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 statt.

Umweltbezogene Informationen
Nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB a. u. nach den Umweltschutzgütern i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert:

(Hinweis: Zu den unten genannten Planunterlagen gehören die Plandarstellung mit den textlichen Festsetzungen u. Hinweisen sowie die Begründung mit Umweltbericht. Darüberhinausgehende Unterlagen wie z. B. Gutachten werden im Folgenden zusätzlich aufgelistet.)

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. A 29 „Eichenweg II“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Informationen liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.04.2023 bis 19.05.2023 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden

montags bis freitags von 08.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr

öffentlich aus und können eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 und -266 zwecks Terminabsprache.

Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/beteiligung – ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG – Bebauungspläne / sonstige Satzungen – Bebauungsplan Nr. A 29 „Eichenweg II“ oder über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter
beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen abgerufen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461 / 63-485) oder E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) oder über die vorgenannten Online-Angebote eingereicht werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. A 29 „Eichenweg II““ gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 09.02.2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 10.03.2023
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs


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