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Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“

a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

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Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 27.06.2019 unter anderem Folgendes beschlossen:

„Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“ aufgestellt.“

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Es liegt ein Antrag vor, auf der in der Skizze dargestellten markierten Fläche eine Werkstatthalle mit Büros und Ersatzteillager sowie eine zusätzliche Lagerhalle zur Erweiterung und Sicherung des bestehenden Betriebes zu errichten.

Es ist vorgesehen, für den Bereich der Hallen „Gewerbefläche“ im Bebauungsplan festzusetzen. Hierfür ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Eine Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetzes erfolgt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Informationen liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 27.02.2023 bis 31.03.2023 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30-12 Uhr
montags bis mittwochs von 14-15.30 Uhr
donnerstags von 14-16.30 Uhr

öffentlich aus und können eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261, -266 und -279 zwecks Terminabsprache.

Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch auf der städtischen Homepage unter
www.juelich.de/beteiligung – FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG –
Bebauungspläne / sonstige Satzungen – Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“ oder über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen abgerufen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461 / 63-485), E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) oder über die vorgenannten Online-Angebote eingereicht werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“ gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 27.06.2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 13.01.2023
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs


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