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Bekanntmachung der Stadt Jülich

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Bebauungsplan Güsten Nr. 12 „Justinastraße Neu“

a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13a BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

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Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 unter anderem Folgendes beschlossen:

„Aufgrund der §§ 1, 2 und 13a BauGB wird der Bebauungsplan Güsten Nr. 12 „Justinastraße Neu“ aufgestellt (…) Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 20.05.2021 zu entnehmen.“

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, im Bereich der Justinastraße, auf dem Grundstück Gemarkung Güsten, Flur 9, Flurstück 1829 den Bau eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses mit Staffelgeschoss und auf dem Nachbargrundstück (Flur 9, Flurstück 1830) die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses zu ermöglichen. Abweichend vom Ursprungsplan Güsten Nr. 2 „Justinastraße“ sollen beide Häuser mit einem Flachdach gebaut werden. Ferner ist die Verschiebung der Baugrenzen in süd- und östlicher Richtung vorgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Güsten Nr. 12 „Justinastraße Neu“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Informationen liegt gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 13.12.2021 bis 17.01.2021 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr

öffentlich aus und kann nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Ferner kann über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen Auskunft gegeben werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 oder -279 zwecks Terminabsprache. Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 13.12.2021 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter

www.juelich.de/Buergerbeteiligung

zur Verfügung. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) eingereicht werden.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen Bebauungsplan die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 7 (6) Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht,

c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet, oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Jülich, den 15.11.2021
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs


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