Start featured TZJ will verdoppeln

TZJ will verdoppeln

Dass es einmal eine Gutachten brauchte, um festzustellen, dass ein Technologiezentrum für Jülich sinnvoll ist, ist kaum mehr vorstellbar.

234
0
TEILEN
Das Technologie Zentrum Jülich wurde 1992 in Betrieb genommen. Foto: Dorothée Schenk
- Anzeige -

Seit 30 Jahren ist das TZJ eine Erfolgsgeschichte. In Gang gebracht wurde sie durch den damaligen Landtagsabgeordneten Adi Retz und dessen Geschick, Fördergelder zu generieren und einen für Jülich Gesellschafteraus öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zusammenzubringen: Ohne Einschränkung sind alle „am Ball“ geblieben: Die Stadt Jülich wieder der Kreis Düren, die AGIT, die Sparkasse Düren, Aachener und Deutsche Bank, das Forschungszentrum, ETC als Nachfolgegesellschaft der Urenkco, die Zuckerfabrik und die Bauunternehmung Lamers. Carlo Aretz, seit 25 Jahren Geschäftsführer des TZJ, ist überzeugt, dass es dieser geschickte Mix macht, der den Erfolg unterstützte: Es seien kurze Wege bei Finanzierungsfragen, Politik könne Türen öffnen und die Industrie sei ein wichtiger Multiplikator.

Die Geschäftsführung meldet seit 2018 eine Auslastung von 100 Prozent. Das heißt: An der Karl-Heinz-Beckurtz-Straße 13 ist kein Raum mehr für neue Unternehmen. Damit ist der Sinn eines „Gründerzentrums“ ad absurdum geführt. Laut Wirtschafslexikon ist ein Technologiezentrum eine „Standortgemeinschaft meist junger, technologieorientierter Unternehmen oder Betriebe verstanden. Das Ziel besteht darin, Unternehmen (auch Einzelpersonen), die sich auf verschiedenen, mehr oder weniger benachbarten, Gebieten der Forschung und Entwicklung betätigen, in räumlicher Nähe zueinander Produktionsstandorte zur Verfügung zu stellen, auch Zugang zu externen Forschungseinrichtungen (z.B. Universitäten) zu verschaffen, um nach Möglichkeit Synergieeffekte auszulösen.“

- Anzeige -

In Zahlen ausgedrückt heißt das für Jülich: Auf 12.000 Quadratmetern sind 25 Firmen ansässig. In drei Dekaden hat das TZJ 195 Unternehmen betreut und 1600 Arbeitsplätze sind durch das TZJ geschaffen worden. 94 Prozent der Ausgründung sind erfolgreich geworden. Zu den erfolgreichsten gehören sicher DasGIB, ein Unternehmen der ersten TZJ-Stundem, das mit zweieinhalb Mitarbeitern auf rund 70 Quadratmeter begann, heute zur Unternehmensgruppe Eppendorf gehört und in Jülich den dritten Erweiterungsbau in Angriff genommen hat. Ebenso spektakulär „Synlight“, die weltweit größte künstliche Sonne, die rund um den Globus für Aufsehen sorgte – in der Region vor allem deshalb, weil nicht nur die Bauzeit eingehalten wurde, sondern auch das angekündigte Budget. „Ich mache die Erfolgsgeschichte nicht daran fest, wie groß Firmen geworden sind“, gibt sich Aretz bescheiden.

Aber jetzt ist kein Raum mehr für solche Unternehmen, obwohl die Nachfrage da ist? Das soll sich ändern: Das TZJ will seine Fläche verdoppeln. Bereits im Januar 2022 wurde ein 8500 Quadratmeter großes Areal zwischen dem existierenden Gebäude und der L253 erworben, auf dem eine neues Gebäude entstehen soll. Die Fläche für Gründerfirmen und Verwaltung soll sich verdoppeln. Aretz Überzeugung: das Königskamp erhält durch den Neubau eine Aufwertung und die Stadt ein repräsentatives Gebäude als Stadteingang.

Allerdings ist es keine einfache Zeit für solche Groß(Bau)Projekte: Bereits dreimal hätte nachkalkuliert werden müssen. Und dennoch hatte sich Carlo Aretz ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Ende 2024 sollte der Bau Bezugsfertigkeit sein. Dieser Zeitplan ist unter den neuen Bedingungen nicht zu halten. „Die Baukosten sind seit Anfang des Jahres um 17 Prozent. Die Zinsen haben sich im gleichen Zeitraum vervierfacht. Diese Entwicklung war nicht absehbar“, stellt sich Geschäftsführer Carlo Aretz dieser Realität. Das bedeutet: „Alles muss auf den Prüfstand“. In der Konsequenz heißt das, dass die geplante Erweiterung eventuell nicht in einem großen Schritt, sondern in mehreren kleineren geplant werden muss. Grundsätzlich aber, so ist zu hören, werde an dem Projekt festgehalten.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here