Start Magazin Geschichte/n Neue Dauerausstellung zur Kriegsgräberstätte Hürtgen

Neue Dauerausstellung zur Kriegsgräberstätte Hürtgen

Eine eigene Dauerausstellung ergänzt von nun an die Kriegsgräberstätte Hürtgen. Sie befindet sich im Innenbereich des vorgelagerten Friedhofswärterhauses an der Höhenstraße 114. Die Ausstellung wurde im Auftrag des Kreises Düren erstellt und kam mit Unterstützung des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberführsorge, des Stadt- und Kreisarchivs Düren sowie der Universität Osnabrück zustande.

152
0
TEILEN
Die Dauerausstellung zur Kriegsgräberstätte ist rund um die Uhr gehöffnet. Foto: Eva Müller-Hallmanns
- Anzeige -

Thematisch wird auf den acht großformatigen Informationstafeln die Vorgeschichte der Kriegsgräberstätte, sowie auch der Gräberstreit Ende der 1940er-Jahre zwischen den damaligen Kreisen Monschau und Düren, der letztlich zur Errichtung der benachbarten Kriegsgräberstätten Hürtgen und Vossenack führte, erläutert. Frühe Bepflanzungspläne des Landschaftsarchitekten Carl Ludwig Schreiber, der nicht nur die Gräberstätte entworfen hat, sondern auch die dortigen Doppelkreuze erfand, sind ebenfalls zu sehen. Außerdem wird näher auf die Eröffnung durch den Bundespräsidenten Theodor Heuss und die Unterstützung durch die Bevölkerung im Jahr 1952 hingewiesen. Am Schluss geht die Ausstellung auf einzelne gestalterische Elemente ein und erklärt, warum der Ort heute offiziell als „Kriegsgräberstätte“ und nicht mehr als „Ehren-“ oder „Soldatenfriedhof“ bezeichnet wird.

Übersetzungen und zusammenfassende Informationen sind per QR-Code über die Website des Kreises abrufbar. Für die Texte und Recherche zeichnet der Kölner Historiker und Beauftragte des Kreises für die Kriegsgräberstätten Hürtgen und Vossenack Frank Möller verantwortlich. Um die Gestaltung der Ausstellung kümmerte sich die Grafikdesignerin Eva Müller-Hallmanns aus Hürtgenwald. Die Ausstellung ist rund um die Uhr geöffnet und aus Schutz vor Vandalismus videoüberwacht.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here