Start Magazin Geschichte/n Villa Buth – Zwischenstation zum Holocaust

Villa Buth – Zwischenstation zum Holocaust

Aktuelle Neuerscheinung des Jülicher Geschichtsvereins 1923 e.V.

518
0
TEILEN
Foto: La mechky
- Anzeige -

In Kirchberg bei Jülich befindet sich an der Ortsdurchfahrt, hinter einer Ziegelmauer gelegen, die ehemalige Fabrikantenvilla „Villa Buth“. Nur selten wurde ihre bemerkenswerte Geschichte in den Blick genommen. Dies mag unter anderem an einem dunklen Kapitel in der Geschichte der Villa liegen: 1941 wurde das Gebäude von den NS-Behörden beschlagnahmt. Es diente vom März 1941 bis Juli 1942 als „Judenhaus“ des damaligen Kreises Jülich sowie als Sammellager für die bevorstehende Deportation der jüdischen Bevölkerung in das Konzentrationslager Theresienstadt und anschließend in die Vernichtungslager. Sie war eine „Zwischenstation zum Holocaust“. Mit der Neuerscheinung werden die Ergebnisse eines hochinteressanten Schulprojektes vorgelegt, das am Heilig-Geist-Gymnasium Würselen durchgeführt wurde. Neben den Aufsätzen der Schülerinnen und Schüler zu den verschiedenen Aspekten der Geschichte der Villa enthält die Publikation auch eine DVD mit einem gut 40-minütigen Film, der die Ergebnisse des Schulprojektes anschaulich vermittelt.

Das Buch wird mit der Vorführung des Films und einer anschließenden Podiumsdiskussion vorgestellt am Dienstag, 2. Juli, um 19 Uhr im PZ des Gymnasiums Zitadelle Jülich.

- Anzeige -

Timo Ohrndorf und Iris Gedig (Hrsg.), Villa Buth – Zwischenstation zum Holocaust (Veröffentlichung des Jülicher Geschichtsvereins 1923 e.V., Band 22), Jülich 2019, 232 Seiten, zahlreiche Abbildungen, ISBN 978-3-930808-20-5, 15,- €.

TEILEN
Vorheriger ArtikelAbiturientia des MGJ
Nächster ArtikelProsopographie des St. Petrusstiftes
Guido von Büren
Eine echte Muttkrat und mit unbändiger Leidenschaft für Geschichte und Geschichten, Kurator mit Heiligem Geist, manchmal auch Wilhelm V., Referent, Rezensent, Herausgeber und Schriftleiter von Publikationen, Mitarbeiter des Museums Zitadelle und weit über die Stadtgrenzen hinaus anerkannter Historiker, deswegen auch Vorsitzender der renommierten Wartburg-Gesellschaft

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here