Start Stadtteile Jülich Kombi-Bad in der Diskussion

Kombi-Bad in der Diskussion

Öffentlich tagt der Haupt- und Finanzausschuss am Montag, 25.Oktober um 18 Uhr in der Kulturmuschel im Stadtgarten des Brückenkopf-Parks.

289
0
TEILEN
Kulturmuschel Brückenkopf-Park. Foto: Olaf Kiel
- Anzeige -

Auf der Tagesordnung stehen ein Antrag der UWG Jülich, welche eine „herausstechende“ Gestaltung des Kreisverkehrs Merscher Höhe fordern, sowie einen Antrag der CDU für eine schnelle europaweite Ausschreibung für den Bau und Betrieb eines Hallen- beziehungsweise Freibades, da die Jülicher Bürger ein Schwimmbad bedürfen.

Des Weiteren wird die dritte Änderungssatzung über die Abfallentsorgung der Stadt erlassen. Außerdem stellt die Stadt außerplanmäßige Mittel im Haushalt 2021 für die Erneuerung der Abhangdecke in der Turnhalle Alte Schule Pattern, die Sanierung des Vorplatzes an der Leichenhalle Friedhof Barmen und die Erneuerung des Heizkessels im Feuerwehrgerätehaus Mersch-Pattern zu Verfügung. Ein weitere Punkt ist die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die allgemeine bauliche Unterhaltung.

- Anzeige -

Das Rathaus weist darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Veranstaltung „Herbstlichter im Park“ eine Zufahrt auf das Gelände mit dem Fahrrad oder Moped/Mofa nicht möglich ist. Die Gefährte könnte vor der Kasse an der Rurbrücke abgestellt und angeschlossen werden.

TEILEN
Vorheriger ArtikelIT-Tipps für die Ohren
Nächster ArtikelMit dem Wohnmobil durch die Region
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here