Start Politik SPD Schausteller erhalten Erleichterungen

Schausteller erhalten Erleichterungen

Bundestagsabgeordneter Dietmar Nietan kündigt Erleichterungen für Schausteller an: Umsatzstarke Sommermonate werden als Vergleich für Hilfen herangezogen.

432
0
TEILEN
Bei Stadtfest ging es mächtig rund. Foto: Dieter Benner
Beim Stadtfest ging es mächtig rund. Foto: Dieter Benner
- Anzeige -

„Ohne die Annakirmes wäre Düren nicht mehr Düren“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Dietmar Nietan auf der gestrigen Kundgebung des Deutschen Schaustellerbundes in Berlin in einem Grußwort. Am Rande der Kundgebung traf sich Nietan auch mit dem Vorsitzenden des „Verbands Reisender Schausteller Düren“, Hans Bert Cremer, und weiteren Schaustellern aus Düren.

Für Dietmar Nietan ist klar: „Die Schausteller gehören zu der Berufsgruppe, deren Existenzgrundlage durch die Absage von Großveranstaltungen und Volksfesten auf unbestimmte Zeit völlig weggebrochen ist. Volksfeste und Schausteller sind ein hohes Kulturgut, das wir bewahren müssen. Für mich steht fest, dass wir gezielte Hilfen für die Schausteller brauchen“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dietmar Nietan. Den Schaustellern konnte Nietan gute Nachrichten überbringen. Durch einen Beschluss des Haushaltsausschusses in dieser Woche konnten Verbesserungen für Schaustellerbetriebe bei den Überbrückungshilfen im Konjunkturpaket von Olaf Scholz erreicht werden. „Damit sind die Überbrückungshilfen nun deutlich besser auf die Bedürfnisse der Schausteller abgestimmt“, freut sich der Abgeordnete Dietmar Nietan.

- Anzeige -

Konkret gibt es für Schaustellerbetriebe nun spezielle Bezugsgrößen bei den Überbrückungshilfen, die auf die saisonalen Schwankungen bei den Umsätzen und Beschäftigten der Schausteller Rücksicht nehmen, berichtet Sozialdemokrat Nietan. So gilt für die Bezugsgröße der Mitarbeiterzahl und des Umsatzes eines Schaustellerbetriebs je nach Monat der Antragsstellung im Sommer 2020 der jeweilige Monat des Vorjahres 2019. Für die Schausteller bedeutet das, dass die umsatzstarken Sommermonate als Vergleichsmonate herangezogen werden und nicht wie ursprünglich geplant ein Stichtag Ende Februar, wenn die Schausteller kaum Umsätze haben.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here