Start Nachrichten Azubi-Speed-Dating

Azubi-Speed-Dating

Um auch während der Pandemie den passenden Ausbildungsbetrieb zu finden. Gibt es neue Formate der IHK Aachen und die Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren.

118
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Die Industrie und Handelskammer (IHK) Aachen und die Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren laden im Februar und März zum Azubi-Speed-Dating „Speed-Aix“ ein. Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen, können sich unabhängig von schriftlichen Bewerbungen in jeweils zehnminütigen Gesprächen regionalen Ausbildungsbetrieben vorstellen – telefonisch oder per Videochat.

Mehr als 100 Unternehmen haben sich für das Azubi-Speed-Dating angemeldet und suchen für das laufende Jahr noch Auszubildende. Im Angebot sind eine Vielzahl gewerblich-technischer und kaufmännischer Berufe sowie Ausbildungsplätze im Dienstleistungsbereich. Die Angebote richten sich an Schüler aller Schulformen. „Die Zahl der teilnehmenden Unternehmen und die angebotenen Ausbildungsplätze zeigen, dass trotz aller aktuellen Schwierigkeiten Ausbildung und Nachwuchssicherung bei den Betrieben ganz oben angesiedelt ist“, betont Michael Arth, Referent für Ausbildungsfragen bei der IHK Aachen. „Das Engagement der Unternehmen in Sachen Ausbildung ist trotz Corona sehr stark“, sagt Bereichsleiterin Astrid Brokmann von der Bundesagentur für Arbeit.

- Anzeige -

„Speed-Aix“ findet für die Region Aachen am Donnerstag, 4. Februar, für die Region Heinsberg am Donnerstag, 25. Februar, und für die Region Düren am Donnerstag, 18. März statt. Unter www.speed-aix.de sind die teilnehmenden Betriebe und ihre Ausbildungsberufe aufgelistet. Bewerber, die an dem Azubi-Speed-Dating teilnehmen möchten, müssen sich vorab über die Website anmelden. Michael Arth informiert telefonisch unter 0241 4460-218 oder per E-Mail an [email protected].


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here