Start Politik CDU Auszahlung noch heute

Auszahlung noch heute

Patricia Peill (MdL) künftig über 3,4 Millionen Euro Soforthilfe vom Land NRW an.

155
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

„Wir hören die Nöte der Kommunen und nehmen sie in Düsseldorf auch sehr ernst“, betont CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Patricia Peill (MdL). Nach wie vor wirken sich pandemiebedingte Mehraufwendungen auf die kommunalen Haushalte aus, etwa durch gestiegenen Personaleinsatzin den Gesundheits- und Ordnungsämtern. Patricia Peill freut sich darum besonders, dass kurz vor Weihnachten – am gestrigen 15. Dezember – die Entscheidung gefallen ist, zusätzliche 500 Millionen Euro den Kommunen in NRW zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen zur Verfügung zu stellen. In ihren Wahlkreis, im Kreisdürener Nordkreis, werden über 3,4 Millionen Euro fließen. Den größten Teil erhält die Stadt Jülich mit Jülich 716.353,62 Euro

„Die Landesregierung steht an der Seite unserer Kommunen“, betont die CDU-Politikerin. Die Auszahlung der Finanzmittel kündigt sie für den heutigen 16. Dezember an.

- Anzeige -

Anders als im Jahr 2020, in dem die finanzielle Belastung der Kommunen infolge der Corona-Pandemie maßgeblich durch das Wegbrechen der gemeindlichen Steuereinnahmen geprägt gewesen ist, kann mittlerweile von einer relativ gleichmäßigen, bevölkerungsproportionalen Verteilung der Corona-bedingten Belastungen ausgegangen werden. Aus diesem Grund sollen die Mittel den Kommunen ohne Antrag auf Grundlage der Einwohnerrelationen zum Stichtag 30. Juni 2022 über einen Kompensationserlass in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses aus Gründen der Billigkeit gewährt werden. Die Mittel werden aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.

Bei Kommunen mit geringer Einwohnerzahl kann die Effektivität einer ausschließlich auf Grundlage der Einwohnerrelation gewährten Zuweisung durch bestehender Fixkosten (zum Beispiel im Zusammenhang mit der Einstellung neuen Personals) unzureichend sein. Um dies zu vermeiden, erhalten alle Kommunen mindestens 300.000 Euro.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here