Start Nachrichten Region Bürgerpreis für Zivilcourage verliehen

Bürgerpreis für Zivilcourage verliehen

Den Bürgerpreis für Zivilcourage der Kreispolizeibehörde Düren verlieh Landrat Wolfgang Spelthahn am Donnerstag, 1. März, an eine heute 28 Jahre alte Frau aus Düren. Sie ist damit die vierte Frau, die die Ehrengabe aus seinen Händen erhalten hat.

102
0
TEILEN
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
- Anzeige -

Nicht nur couragiert und vorbildlich hatte sie eingegriffen, um eine Straftat zu verhindern. Auch hatte sie durch ihr Verhalten all das richtig gemacht, was die Polizei mit ihrem Präventionskonzept „Riegel vor!“ erreichen möchte. Ein ungutes Bauchgefühl, der Griff zum Hörer, das Beschreiben der Personen – all das führte schließlich zum Ergreifen zweier Wohnungseinbrecher. Die Täter hatten sich am Montag, den 6. November 2017, gegen 16:50 Uhr an einer Terrassentür eines freistehenden Bungalows zu schaffen gemacht. Dabei wurden sie von der Dürenerin entdeckt: Rilana Antons wählte den Notruf der Polizei, 110, und teilte ihre verdächtigen Feststellungen mit.

Auch folgte sie dem Duo unauffällig, gab eine Beschreibung der Personen ab und verhalf so der Polizei, zwei Jugendliche
festzunehmen. Die 16-Jährigen aus Düren und Kreuzau sehen sich aktuell einem Strafverfahren wegen versuchtem Tageswohnungseinbruch gegenüber.

- Anzeige -

Respekt und Anerkennung sprach hierüber am Donnerstagmittag Landrat Wolfgang Spelthahn im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Kreishaus aus. Mit ihrem Verhalten steht die damals 27-Jährige beispielhaft für die Werte unserer Gesellschaft ein, denn sie zeigte Mut und übernahm Verantwortung. Das sollte nicht dazu führen, dass man sich selbst in Gefahr bringt – was weder die Dürenerin, noch ihre Vorgängerinnen getan haben, die den Bürgerpreis in den beiden Vorjahren erhalten haben. Zivilcourage zu zeigen ist keine Selbstverständlichkeit. Möglicherweise ermutigt aber die Preisverleihung auch andere dazu, Mut zu beweisen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here