Start Nachrichten Region Journalist im Hambacher Wald tödlich verunglückt

Journalist im Hambacher Wald tödlich verunglückt

Gegen 15.50 Uhr kam es laut Polizeibericht am Mittwochnachmittag zu einem Unfall im Einsatzgebiet des Hambacher Waldes. Ein Mann ist aus größerer Höhe von einer Verbindungsbrücke in der Nähe eines Baumhauses im Bereich "Beech-Town" abgestürzt. Inzwischen wurde bekannt, dass es sich um einen freien Journalisten handelt.

78
0
TEILEN
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
- Anzeige -

Rettungs- und Polizeikräfte leisteten mit Waldbewohnern erste Hilfe. Der Mann erlag an der Absturzstelle seinen schweren Verletzungen. Alle Arbeiten wurden sofort eingestellt. Lediglich eine Rettungsmaßnahme in einem Erdschacht in dem Bereich „Cosy- Town“ wurde zu Ende geführt.

Innenminister Herbert Reul hatte die Räumungsarbeiten ausgesetzt. Man könne nicht zur Tagesordnung übergehen. Derzeit ermittelt die Polizei zur Unfallursache. Zu den Ermittlungen wurden laut Pressebericht inzwischen auch Beamte aus Mönchengladbach hinzugezogen.

- Anzeige -

Pfarrer Jens Sannig, Superintendent des Kirchenkreises Jülich äußerte sich in einer Pressemitteilung betroffen vom Tod des Journalisten im Hambacher Wald, der wohl die Räumung der Baumhäuser dokumentierte. „Unser Mitgefühl gilt der Familie und allen Angehörigen. Wir fühlen aber auch mit den Waldbewohnerinnen und Waldbewohnern, den Polizistinnen und dem Polizisten sowie den Rettungskräften, die das Unglück und seine Folgen unmittelbar erleben mussten. Wir danken der Notfallseelsorge, die allen Betroffenen jetzt zur Seite steht.“ Als regionales Oberhaupt der Kirche fordert er die Einstellung der Räumung, spricht sich aber eindeutig gegen eine Instrumentalisierung des Vorfalls aus: „Jetzt ist auf keinen Fall die Zeit der Vorwürfe und Anklagen. Jetzt ist der Moment der Trauer.“


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here