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Sicher an Silvester

Mit Wunderkerzen, Feuerwerk und lauten Böllern wird am Wochenende der Jahreswechsel gefeiert. Allerdings kann das auch brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle mit sich bringen. Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht damit zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Darauf macht die Polizei aufmerksam.

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Foto: pixabay
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Der Kreisfeuerwehrverband Düren gibt daher einige Tipps für ein möglichst sicheres Silvesterfest:

  1. Achten Sie beim Kauf der Feuerwerkskörper auf die Herkunft. Billigimporte oder Feuerwerkskörper mit zweifelhafter Herkunft können mitunter lebensgefährlich sein! Kaufen Sie die Feuerwerkskörper in einem Geschäft Ihres Vertrauens! In Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper kann man an dem BAM-Prüflogo (Bundesanstalt für Materialforschung) erkennen.
  2. Lagern Sie die Feuerwerkskörper trocken.
  3. Feuerwerk sicher verschlossen lagern, damit sie nicht vorab durch Irrgänger entzündet werden können.
  4. Die vorhandenen Feuermelder auf Funktion testen, um im Ernstfall rechtzeitig bei einem Brand gewarnt zu werden.
  5. Im Vorfeld brennbare Gegenstände im Freien wegräumen.
  6. Feuerlöscher und Löschdecke für den Ernstfall parat legen.
  7. Eine Kiste mit leeren Flaschen als Starthilfe für Raketen bereitstellen.
  8. Einen Eimer mit Wasser zum Löschen bereitstellen.
  9. Schwer entflammbare Kleidung raussuchen für den Aufenthalt im Freien beim Feuerwerk.
  10. Mülltonnen, besonders die Papiertonne, rechtzeitig in Sicherheit bringen.
  11. Vorab mit Kindern über die möglichen Gefahren mit Feuerwerk sprechen.

Es gibt auch ein paar gesetzliche Regelungen, welche an Silvester zu beachten sind:

  1. Das Steigenlassen von Fluglaternen ist in Nordrhein-Westfalen verboten! Hierzu hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen am 13. Juli 2009 eine „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte Fluglaternen (Fluglaternenverordnung)“ erlassen. Da Fluglaternen eine offene Feuerquelle besitzen mit einer leicht entflammbaren Hülle, stellen sie eine erhebliche, unkontrollierbare Gefahr dar.
  2. Zu beachten ist auch, dass laut Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§23, Absatz 1) das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kinder- oder Altersheimen, Kirchen, Krankenhäusern sowie Reet- und Fachwerkhäusern ganzjährig verboten ist! Diese Verordnung gilt Deutschlandweit.
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Sollte es trotz allen Vorkehrungsmaßnahmen zu einem Unfall oder Brand kommen, alarmieren Sie umgehend Feuerwehr und Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Bei Verbrennung kühlen Sie die verbrannten Hautareale mit kaltem Wasser oder Eis. Offene Wunden möglichst steril abdecken und Blutungen weitestgehend stillen.

Da gerade in der Silvesternacht immer mit einem erhöhten Einsatzaufkommen zu rechnen ist, kann es hier und da sein, dass die Rettungskräfte ein paar Minuten länger bis zum Einsatzort benötigen.


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