Start Stadtteile Jülich Backen mit Genusspausen

Backen mit Genusspausen

Harmonisches Backvergnügen im Schirmer-Quartier Jülich: Kinder und Senioren schaffen gemeinsame Erinnerungen

271
0
TEILEN
Foto: privat
- Anzeige -

Im Schirmer-Quartier Jülich erlebten die Bewohner und die Kinder der Villa Kunterbunt e.V. einen zauberhaften Tag des Miteinanders beim gemeinsamen Backen. Unter der Organisation von Mo Khomassi, der bereits mit den Kindern vielfältige Aktivitäten gestaltet, fanden sich Kinder und Senioren am in der Wohnanlage zusammen, um gemeinsam Plätzchen zu backen und die Vorweihnachtszeit zu genießen.

Die strahlenden Gesichter der Kinder und Senioren bei der Ankunft eines Weihnachtsmanns Joe Ecker signalisierten bereits zu Beginn, dass dieser Tag etwas Besonderes werden würde. Die fröhliche Energie der Kinder und die Freude der Senioren, begleitet von weihnachtlichen Klängen, schufen eine herzliche Atmosphäre für das bevorstehende Backabenteuer.

- Anzeige -

In kleinen Gruppen wurden Teigportionen auf den Tischen ausgebreitet, und mit Hingabe formten die Kinder und Senioren fantasievolle Figuren und traditionelle Plätzchen. Die Kombination von unterschiedlichen Fertigkeiten und Erfahrungen trug dazu bei, dass sich Jung und Alt perfekt ergänzten. Während des Backens wurden nicht nur Leckereien geschaffen, sondern auch persönliche Geschichten, Weihnachtstraditionen und Lieder geteilt, wodurch eine tiefere Verbindung zwischen den Generationen entstand.

Nachdem die Backkreationen im Ofen gebacken und abgekühlt waren, folgte eine gemeinsame Genusspause. Die selbstgebackenen Leckereien wurden in fröhlicher Runde verzehrt, und die strahlenden Gesichter zeugten von Zufriedenheit und Glück.

Die Leitungen des Kindergartens und der Wohnanlage zeigten sich beeindruckt von dieser gelungenen Aktion und planen bereits weitere gemeinsame Projekte für die Zukunft. Diese beispielhafte Initiative im Schirmer-Quartier Jülich verdeutlicht, dass das Zusammenführen von Generationen nicht nur lehrreich, sondern vor allem eine Quelle unvergesslicher Erlebnisse sein kann.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here