Start Stadtteile Jülich Einbruch und Attacke auf Rettungswagen

Einbruch und Attacke auf Rettungswagen

38 jähriger Jülicher blockierte laut Polizeibericht einen Rettungswagen und attackierte darauf die Einsatzkräfte. Bei einem weiteren Einsatz hatten es die Beamten in der Sonntagnacht mit einem Einbruch in der Jülicher Innenstadt zu tun.

267
0
TEILEN
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
- Anzeige -

Auf seiner Fahrt in Richtung Aldenhoven wurde ein Rettungswagen nachts um halb fünf von einem Fußgänger angehalten. Dieser stellte sich immer wieder in Fahrbahn des Wagens und zwang ihn so zum Stillstand.

Daraufhin versuchte er in den Wagen einzudringen und schlug mehrere Male auf das Fahrzeug ein. Die Sanitäter riefen Polizeibeamte zur Verstärkung und verständigten die Leitstelle, damit sich ein anderer Rettungswagen zum Notruf begeben konnte.

- Anzeige -

Vor Ort verweigerte der Mann jegliche Kooperation mit den Polizeibeamten bis er schließlich gegenüber einem Sanitäter handgreiflich werden wollte. Die Polizisten fixierten den Mann und nahmen ihn mit Hilfe weiterer Beamte in Gewahrsam. Auf der Wache wurde ihm – trotz heftigen Widerstand –eine Blutprobe entnommen.

Bei dem Einsatz wurden zwei Beamten leicht verletzt bleiben aber weiterhin dienstfähig. Den 38-Jährigen erwartet ein Strafverfahren wegen Behinderung hilfeleistender Personen, Nötigung und Beleidigung.

Am Mittwoch meldete eine Bewohnerin der Kurfürstenstraße, dass ihr Bargeld und Schmuck entwendet wurden. In der Wohnung konnten keine Einbruchspuren festgestellt werden. Den Beamten berichtete sie, dass ihre Terrassentür als sie Sonntag das Haus verließ gekippt gelassen habe. Bei ihrer Rückkehr hätte diese vollständige offen gestanden. Da die Täter jedoch keine offensichtlichen Spuren hinterlassen hatten, dachte sie in diesem Moment nicht an einen Einbruch. Laut Polizeistelle fiel der Bestohlenen erst Mittwoch auf, dass Schmuck und Bargeld fehlen.

Hinweise zu verdächtigen Personen sollen an 110 gemeldet werden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here