Start Kreis Düren Zeugen für Körperverletzung gesucht

Zeugen für Körperverletzung gesucht

Zwei Passanten in Düren werden von zwei unbekannten Tätern angepöbelt: Doch bei verbalen Angriffen bleibt es nicht. Einer der Passanten wird mit einer Flasche verletzt.

49
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Am Mittwochnachmittag pöbelten zwei unbekannte Täter in Düren zwei männliche Passanten am evangelischen Gemeindezentrum in Düren an. Die Auseinandersetzung führte zu körperlichen Übergriffen gegen die Passanten.

Gegen 16.15 Uhr passierten zwei junge Männer eine kleine Unterführung, die vom Stadtcenter aus kommend, in den Innenhof des evangelischen Gemeindezentrums führt. Dort kamen ihnen vier Männer entgegen, die sie stoppten und ihnen den Durchgang versperrten. Nach einem kurzen Wortwechsel zog einer der Fremden angeblich ein Messer, nahm seinem Gegenüber eine Flasche aus der Hand und schlug ihm diese ins Gesicht. Einer seiner Begleiter setzte noch einen Handschlag ins Gesicht des Geschädigten hinterher.

- Anzeige -

Die Bedrohten flüchteten in Richtung Busbahnhof und verständigten die Polizei. Eine Rettungswagen-Besatzung brachte den Geschlagenen zur weiteren Untersuchung in ein nahes Krankenhaus.

Der erste Tatverdächtiger wird als ein Mann, der zwischen 16 – 20 Jahre alt ist, beschrieben. Er trage einen leichten Schnaus- und Kinnbart, und habe schwarze lange Haare, die zu einem Zopf gebunden waren. Eine schwarze Kappe, welche vermutlich der Marke Gucci angehörte, trug er, sowie eine Bauchtasche der Marke Eastpak.

Der zweite Tatverdächtige soll ebenfalls ein Mann gewesen sein im selben Alter. Er sei circa 165 – 170 Zentimeter groß und trug ebenfalls schwarze lange Haare in einem Zopf gebunden. Mit einer weißen Jogginghose mit türkisem Muster und ebenfalls einer Bauchtasche der Marke Eastpak, wurde er in der Nacht der Tat gesichtet.

Zeugen, welche Informationen zur Tat oder den Tätern haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02421 / 949-6425 mit der Leitstelle der Polizei in Verbindung zu setzen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here