Start Magazin Geschichte/n Viele Pläne für 2024

Viele Pläne für 2024

Jülicher Geschichtsverein: Von einer bemerkenswerten Herzogin, StadtRäumen und den Anfängen der Demokratie.

183
0
TEILEN
Vorstandsmitglieder von Jülich und Opladener Geschichtsverein stellen das Jahresprogramm 2024 vor Foto: Michael Greve
- Anzeige -

Auch 2024 wird der Jülicher Geschichtsverein 1923 e.V. (JGV) den Großteil seiner Aktivitäten wieder gemeinsam mit dem Opladener Geschichtsverein von 1979 e.V. Leverkusen (OGV) ausrichten. JGV und OGV können auf ein besonderes Jahr zurückblicken: 2023 stand ganz im Zeichen des multinationalen Projektes „StadtRäume“, das sich mit der Kulturgeschichte rheinischer und europäischer Städte in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen beschäftigt hat. Noch bis Ende Februar 2024 läuft das Begleitprogramm zur Doppelausstellung „Jülich und Leverkusen – StadtRäume zwischen den Kriegen“. Inzwischen sind ein Teil der Ergebnisse der Zusammenarbeit mit zahlreichen Akteuren in der Region und in den sechs europäischen Partnerstädten Leverkusens auch online abrufbar, eine Reihe von Publikationen wird in den kommenden zwei Jahren noch folgen. Aktuelle Informationen zum Projekt, das unter dem Titel „StadtRäume – UrbanSpaces 2.0“ fortgesetzt werden wird, finden sich im Jahresprogramm 2024 und auf der Internetseite https://star-urbs.eu.

So sehr die beiden Vereine die Projektarbeit noch beschäftigen wird, kehrt aber auch der „Alltag“ in das Programm zurück. Wie man es von beiden Vereinen gewohnt ist, bieten JGV und OGV wieder Exkursionen, Studienreisen, Führungen und Vorträge an, welche im neuen Programmheft 2024 detailliert vorgestellt werden. Dabei können die beiden Vereine nicht verhehlen, dass die Nachwirkungen der Covid19-Pandemie weiterhin zu spüren sind. Gerade die Tages- und Mehrtagesfahrten finden nicht die Resonanz, wie man es aus der Zeit vor der Pandemie gekannt hat. Deshalb ist das Angebot angepasst. Als Studienreisen werden zwei Kurztrips nach Frankfurt am Main und nach Paderborn/Corvey angeboten. Die Vortragsabende werden auch weiterhin parallel online übertragen, haben JGV und OGV mit diesem Format doch sehr gute Erfahrungen sammeln können. Eine Fragestellung des Programms werden dabei die Anfänge der Demokratie in Deutschland in der gescheiterten Revolution von 1848/49 sein.

- Anzeige -

Von Ende März bis Mitte Mai 2024 zeigt der JGV im Museum Zitadelle Jülich eine Blickpunktausstellung über Herzogin Maria von Geldern-Jülich. Diese bemerkenswerte Herrscherin des beginnenden 15. Jahrhunderts hat er interessante Biografie, die in den vergangenen Jahren intensiv erforscht wurde. In Zusammenarbeit mit dem Historischen Verein für Geldern und Umgegend e.V. kann der JGV nun eine in den Niederlanden erarbeitete Ausstellung nach Jülich holen, in der die Darstellung der höfischen Kultur im Mittelpunkt steht.

Ein Höhepunkt des nun ablaufenden Jahres war sicher gemeinsam mit dem Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine e. V. die Ausrichtung des 50. Tages der Landesgeschichte. Anlass hierfür waren der erfolgreiche Abschluss des StadtRäume-Projektes und das 100jährige Gründungsjubiläum des JGV. Diese Veranstaltung haben JGV und OGV zum Anlass genommen, mit weiteren Geschichtsvereinen aus Nordrhein-Westfalen in einen kritischen Gedankenaustausch über die Zukunft lokaler und regionaler Geschichtsarbeit zu treten. Im Mai 2024 wird dieser Dialog in einem internen Workshop fortgesetzt. Alle, die hieran mitwirken möchten, sind dazu herzlich eingeladen. Denn nur gemeinsam kann der Vergangenheit eine Zukunft geben werden!

Übrigens: Wer sich für Geschichte interessiert und mitarbeiten möchte, ist in den Reihen des JGV jederzeit willkommen. Das Team freut sich auf Nachricht an [email protected]. Aktuelle Informationen sind zu finden unter: www.juelicher-geschichtsverein.de.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here