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Bekanntmachung der Stadt Jülich

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Bebauungsplan Nr. A 46 „Königskamp IV“

a) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.06.2018 

b) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB)

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e) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wurde 22.04.2020 im Zuge einer Dringlichkeitsentscheidung folgender Beschluss gefasst:

„Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. A 46 „Königskamp IV“ gemäß §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 25.06.2018 wird aufgehoben. Aufgrund der §§ 1, 2 und 13a BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 46 „Königskamp IV“ beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. A 46 „Königskamp IV“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mind. 30 Tagen öffentlich ausgelegt.“

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Es liegt ein Antrag vor, auf der im Bereichsgrenzenplan dargestellten Fläche Expansionsbestrebungen einer im Gewerbegebiet Königskamp ansässigen Firma zu ermöglichen. Die Erweiterung beinhaltet die Errichtung mehrerer Baukörper mit entsprechenden Erschließungs- und Stellplatzanlagen, um neue Arbeitsplätze im dreistelligen Bereich zu schaffen. Da der Planbereich die Maßnahme einer Innenentwicklung erfüllt, kann ein beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Daher muss der Aufstellungsbeschluss neu gefasst werden.

Umweltbezogene Informationen

Nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB a. u. nach den Umweltschutzgütern i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. A 46 „Königskamp IV“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom 04.05.2020 bis 30.06.2020 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr

montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr

donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus. Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 04.05.2020 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter

www.juelich.de/Buergerbeteiligung

zur Verfügung. Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann Auskunft gegeben werden. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich vorgebracht werden. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260, -261 und -279 zwecks Terminabsprache zu melden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. A 46 „Königskamp IV“ gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen Bebauungsplan die Verletzung von Verfahrens – oder Formvorschriften der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 7 (6) Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht,

c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder

d) der Form – oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Jülich, den 23.04.2020
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs


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