Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen beschloss am 11. Dezember 1956 einstimmig die Gründung einer Atomforschungsanlage. Ein knappes Jahr später wurde nach längerer Diskussion der Standort Jülich festgelegt. Danach begann die Herrichtung des ca. 2,2 qkm großen Geländes für die Belange der Großforschungseinrichtung im Stetternicher Staatsforst. Innerhalb kürzester Zeit wurde eine Infrastruktur wie für eine Kleinstadt geschaffen. Am 11. Juni 1958 erfolgte die Grundsteinlegung für die beiden Forschungsreaktoren „Dido“ und „Merlin“. Schließlich konnte am 28. September 1961 die Anlage feierlich eingeweiht werden. Mit einer Bildauswahl aus dem Archiv des Forschungszentrums Jülich erinnern wir an dessen Anfänge als KFA.
§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.