Start Magazin Gesundheit Behauptung: Die Impfung ist nicht richtig zugelassen.

Behauptung: Die Impfung ist nicht richtig zugelassen.

86
0
TEILEN
Foto: Dorothée Schenk
- Anzeige -

Die Impfungen sind in der EU und damit auch in Deutschland keine Notfallzulassungen, sondern bedingte Zulassungen. Darum hat die Zulassung hier auch länger gedauert als etwa in den USA. Der Unterschied ist, dass bei einer Notfallzulassung ein Stoff ohne weitere Daten oder Prüfungen vorübergehend freigegeben wird. Eine bedingte Zulassung hat dieselben Testläufe wie eine normale Zulassung, nur die bürokratischen Fristen sind näher beieinander und verschiedene Phasen laufen zeitweise parallel statt nach einander. Es muss dabei bewiesen werden, dass der Nutzen die Risiken überwiegt. Außerdem ist die Zulassung zunächst auf ein Jahr begrenzt, während dem weiterhin Daten gesammelt und Studien gemacht und auch vorgelegt werden müssen. Es sind also bei weitem keine „experimentellen Stoffe“. Sie müssen genauso sorgfältig geprüft werden wie andere Impfstoffe, nur in viel kürzerer Zeit.

Dadurch, dass derart viele Dosen in so kurzer Zeit wie nie zuvor verimpft wurden ist auch unwahrscheinlich, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch neue schwerwiegende Nebenwirkungen erkannt werden. Übrigens: Nebenwirkungen treten in der Regel direkt bis zu maximal 12 Wochen nach der Impfung auf. Es gibt sogar erwünschte Impfreaktionen, wie etwa Grippe-Symptome. Reagiert der Körper, so kämpft er gegen den Stoff an, die Impfung wirkt also. Langzeit-Nebenwirkungen sind solche, die schwerwiegend sind und früh nach der Impfung auftreten, aber langfristige Auswirkungen haben. Dass Monate oder gar Jahre nach einer Impfung noch neue Nebenwirkungen die auf die Impfung zurückzuführen sind auftauchen ist von keiner Impfung bekannt. Die Immunität und damit die Impfkraft lässt eher nach, was man auch daran merkt, dass viele Impfungen alle paar Jahre wiederholt werden müssen.

- Anzeige -

Auch, dass es diesmal mRNA-Impfstoffe sind, ändert daran nichts, da an der Technik seit den 90er Jahren geforscht wird – bislang hat man nur nie die Notwendigkeit gesehen, bestehende funktionierende Impfstoffe zu ersetzen. Sie stellen übrigens keinen Eingriff in die DNS dar.

Da an manchem Ort gefragt wird wo die Daten wären, die belegen, dass gerade die mRNA-Impfstoffe nicht doch gefährlich sind, sei hier auf die klinische Studie von Biontech und Pfizer verwiesen. Correctiv hat sie auch noch einmal verständlicher aufgearbeitet.
In kurzer Form: Es wurde eine Gruppe mit dem Vakzin, eine andere mit Kochsalzlösung geimpft. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass es unter den Geimpften acht positive Fälle gab, die nach mehr als sieben Tagen nach der zweiten Dosis auftraten, bei den Ungeimpften waren es 162 Fälle. Von den zehn schweren Covid-19-Fällen traten neun in der Kontrollgruppe auf. Als „unerwünschte Ereignisse“ werden alle medizinischen Auffälligkeiten geführt, egal ob mit der Impfung zusammenhängend oder nicht. Hier sind etwa bei 64 Geimpften und sechs Menschen aus der Placebo-Gruppe Schwellungen der Lymphknoten aufgefallen. Von über 21.000 geimpften Personen wurden vier „schwere unerwünschte Ereignisse“ berichtet: Eine Schulterverletzung, eine Veränderung der Lymphknoten in der rechten Achselhöhle, eine Herzrhythmusstörung und eine Parästhesie (Nervenstörung der Haut) im rechten Bein. Zwei Geimpfte und vier Teilnehmer der Placebo-Studie starben, allerdings laut Studie nicht in Verbindung zu Impfung oder Placebo. Bei den Geimpften waren es Atherosklerose und Herzstillstand, bei der Kontrollgruppe zwei unbekannte Todesursachen, ein Schlaganfall und ein Herzinfarkt.

Die an die Redaktion gemeldete Behauptung eine Kontrollgruppe habe ebenfalls ein Impfangebot bekommen ließ sich von keiner Richtung nachrecherchieren.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here